Hallo,
habe demnächst ein Vorstellungsgespräch im öffentlichen
Dienst, bei dem auch die Schwerbehindertenvertretung anwesend sein wird.
Nun meine eigentlich Frage, meist kommt ja die Frage:
Was haben Sie in der Zwischenzeit gemacht.
Würdet ihr antworten, dass ihr euch unter anderem auch um euer behindertes Kind gekümmert habt?
Meint ihr, dass die Schwerbehindertenvertretung bei der Auswertung der Bewerbungsgespräche den Arbeitnehmer der sich um ein behindertes Kind kümmert, schützt?
Und bezieht sich das AGG auch auf Dritte? Also auf Eltern eines behinderten Kindes?
Danke schon mal im Voraus