Was haltet ihr von einer Beziehung zwischen einer 14 Jährigen und einem 17 Jährigen?
Was haltet ihr von einer Beziehung zwischen einer 14 Jährigen
und einem 17 Jährigen?
Nix.
Nie im Leben wäre ich auf solch eine Idee gekommen, Abends darf sie
nicht mit, in der Pinte wird sie spätestens um 18:00 entsorgt, auf
Feten muß sie um 21:00 nach Hause, also was soll das?
Nachmittags im Wald spazieren gehen, nee wär nichts für mich gewesen.
Der Plem
Was haltet ihr von einer Beziehung zwischen einer 14 Jährigen
und einem 17 Jährigen?
In welcher Beziehung?
Was um alles in der Welt soll man denn auf so eine Frage antworten?
Eben. Mit 17 wäre es mir nie im Traum eingefallen, mich mit einer 14-jährigen abzugeben. Sowas ging schon mit 15 nicht.
Nichts besonderes, genau so wenig wie umgekehrt eine 17-jährige mit einem 14-jährigen.
Beziehung?
rein rechtlich: don’t touch this
rein menschlich: passiert
rein visionärisch: geht 3-6 Monate gut
rein biologisch: müsst klappen
rein bürokratisch: unmöglich
rein kirchlich: erst heiraten
rein schulisch: schlecht für die Noten
rein moralistisch: muss man sehen
rein defätistisch: selten, dass man goldene Hochzeit feiert
hat’s irgendwie geholfen?
LG
Ce
rein rechtlich: don’t touch this
Wieso? Rechtlich ist das eher kein Problem.
Der Plem
Moin,
Was haltet ihr von einer Beziehung zwischen einer 14 Jährigen
und einem 17 Jährigen?
was soll die Frage? Magst Du das Mädel (und im Idealfall sie Dich auch), dann KANN das eine (ggf. sogar langfristige) Beziehung sein/werden.
Da es durchaus Menschen gibt, die mit 14 Jahren andere mit 17 oder mehr Jahren „Lebenerfahrung“ übertreffen/voraus sind, KÖNNEN solche Konstellationen auch „passen“ . . .
weiß jetzt auch nicht, wie das wird, wenn er 18 wird und sie dann erst 15?
Solang die Eltern ihm dann keine Anzeige reindrücken, kein Zwang besteht und die Staatsanwaltschaft auf Grund dessen kein „öffentliches Interesse“ attestiert ist alles im Lot (siehe §182 StGB).
Gruß
Christian
Solang die Eltern ihm dann keine Anzeige reindrücken
Wegen was?
(siehe §182 StGB).
Ebend und da steht:
„(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass
er unter Ausnutzung einer Zwangslage“
Da müßten sie erstmal die Zwangslage belegen.
Der Plem
Eben. Mit 17 wäre es mir nie im Traum eingefallen, mich mit
einer 14-jährigen abzugeben. Sowas ging schon mit 15 nicht.
Und jetzt?
Franz
SorryCNR, Steilvorlagen darf man halt nicht ungenutzt vorüber lassen
Hallo Jan Lukas
Gesetzlich gesehen warscheinich Legal (da nicht mehr als 3 Jahre unterschied).
Denn noch kommt es natürlich auch sehr stark auf verschiedene Faktoren wie:
- Frühreiffe oder nicht. bei ihr
- Spätreiffe oder nicht. bei ihm
- Reaktion/Akzeptanz der Umfelder. Familien, Kollegen, Schule usw.
Ich persöhnlich würde eher davon abraten etwas festes daraus entstehen zu lassen, da es in der Regel zu Nichtakzeptanz im Umfeld führt und damit in einer Zeit wo man den Kopf besser für andere Dinge (Schule/Lehre) als für das gegensteuern bei Nichtakzeptanz brauchen kann/muss/sollte.
Wenn es von allen (vor allem Familien und Schule) anstandslos akzeptiert wird; warum nicht. Man muss sich warscheinlich einfach im klaren sein, dass man sich damit in einer sehr dunkelgrauen zohne bewegt und es durchaus auch gesetzliche Konsequenzen haben könnte, so bald etwas passiert, das nicht sein sollte.
Thomas
Ja, super.
Darauf habe ich gewartet.
Hai!
Gesetzlich gesehen warscheinich Legal (da nicht mehr als 3
Jahre unterschied).
Leute was erzählt ihr hier für’n Schmarrn?
Zeig mir bitte mal eine Stelle im Gesetz die deine kühne Behauptung
belegt!
Der Plem
Wegen was?
Wegen der Annahme: „Dieser Unhold hat unser kleines Mädchen gegen ihren Willen verführt.“
Da müßten sie erstmal die Zwangslage belegen.
Das ist wohl wahr…das dürfte heutzutage schwierigwerden, wenn das angebliche „Opfer“ aussagt, daß alles in gegenseitigem Einverständnis geschah.
Ich bezweifele, daß irgendein Gericht in 2013 noch so etwas auf den Tisch bekommt.
Gruß
Christian