Hallo zusammen
Angenommen man hätte folgendes Problem, wie könnte man es lösen?
Ein Mädchen hätte einen Freund, mit dem sie im Januar einen Mietvertrag unterschrieben hat, beide wären auf dem Vertrag als gleichberechtigte Vertragspartner. Die Wohnung soll zum 01. April bezogen werden.
Wie es halt so kommen kann, trennen sich die beiden Ende Februar. Sie will die Wohnung zu sofort kündigen, der Ex besteht darauf dass er auf jedenfall dort einziehen wolle. Da sich beide überhaupt nicht verstehen und sie von ihm auch gemobbt wird, kann sie auch nicht übergangsweise in die neue Wohnung einziehen, sondern muss sich was anderes nehmen. Der Freund zieht dann am 01.April dort alleine ein und verlangt von ihr trotzdem dass sie die Wohnung mitbezahlen muss für die ersten 3 Monate, das Mädchen sieht dies aber nicht ein. Er wohnt zur Zeit (Juni) immer noch drin und wird auch da bleiben.
Nun bekommt das Mädchen im Juni einen Brief vom Anwalt des Ex, welcher eine Forderung von 3 Warmmieten stellt.
Die Frage ist, müsste das Mädchen das überhaupt bezahlen, denn sie konnte dort nicht einziehen weil sie gemobbt wurde und sich was anderes nehmen musste. Darf er überhaupt 3 Monate veranschlagen, weil die Wohnung nicht gekündigt wurde?
Falls Sie Schadensersatzpflichtig wäre, wäre es aber nicht auch so, dass er ihr gegenüber Schadensersatzpflichtig wäre, da er das Zusammenleben unmöglich gemacht hatte (Mobbing)?!
Wenn sie bezahlen müsste, dann doch sicherlich nur die Kaltmiete und nicht die Warmmiete weil sie doch nicht mal Wasser, Strom und Heizung mitbenutzt.
Könntet ihr eure Antworten evtl. §§§ aus dem BGB nennen/zitieren?
Danke fürs Lesen und liebe Grüße