Liebe Gemeinschaft,
angenommen, jemand steht ca. 10 Jahre unter Betreuung und ist in einem Pflegeheim untergebracht. Die Kosten dafür zahlte der Bezirk Oberbayern. Die Kinder des Berechtigten werden alle drei Jahre geprüft, ob sie die Kosten übernehmen können, mit jeweils negativem Ergebnis. Nun verstarb der Berechtigte im Alter von 73 Jahren. Dazu zwei Fragen:
- Wie lange kann der Bezirk Oberbayern nach dem Tod des Berechtigten die Kosten von den Kindern zurückfordern?
- Weiter angenommen, die Kinder sind beide selbstständig. Wie viel darf ein alleinstehender, kinderloser Selbstständiger verdienen (werden auch Kreditraten berücksichtigt?), damit die Bestattungskosten übernommen werden, wenn die günstigste Bestattung (anonyme Feuerbestattung) gewählt wurde?
Danke für Eure Antworten.