Bezirksseifenschalenentfettermeister (BSFM)

Hallo,

Ihr kennt doch sicher alle die Landes- Reinigungs- und Überprüfungsordnungen sowie die Reinigungs- und Überprüfungsgebührenverordnungen für Seifenschalenreinigungen sowie die Anordnungen für die regelmäßig durchzuführende Leibeswaschstättenbeschau.

Gelten für diese andere Verjährungsfristen oder ist es auch hier so, dass eine im Dezember 2004 angeblich durchgeführte Waschbeckenbeschau , die nun im Dezember 2012 in Rechnung gestellt und unter Inaussichtstellung erheblicher Konsequenzen zur Zahlung geführt werden soll, längst verjährt ist?

Natürlich gibt es diesen Fall nicht, ich habe ihn einfach nur erfunden.

Vielen Dank schonmal!

To.i

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Sauberkeit der Zwischenräume von Haarkammzinken.

Hallo,

das kommt darauf an, gibt es ein Waschbecken unter der Brücke? Und wie gross ist es, wenn es Trollhände geeignet sein muss?

hth

Manchmal müssen Fragen FAQ1129-gerecht sein.

Gibt es von deiner Seite noch einen juristisch- fachlichen Gedanken zu berichten?

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Hallo,
Es ist für eine allgemeine Frage nicht notwendig, den Sachverhalt so zu entstellen, dass nur noch Spekulatius verteilt werden können.
Es kann sich durchaus auf die real existierende Gebührensatzung bezogen werden.
Ganz allgemein ist es durchaus möglich, dass da im Verwaltungsverfahren andere Verjährungsfristen gelten können als bei Handwerker, der seine Rechnungen eintreiben will. Leute, die für einen Straßenausbau vor 70 Jahren jetzt plötzlich einen Gebührenbescheid erhalten und diesen nach dem vergeblichen Gang durch die Instanzen tatsächlich auch bezahlen müssen, werden dies sicher gern bestätigen.

Grüße