Hallo,
Ich werde im November mein Rechtsreferendariat in Leipzig beginnen und interessiere mich für die Höhe der Ausbildungsbezüge.
Laut § 34a II SächsJAPO beträgt der Grundbetrag 870 EUR brutto und steigt in derselben Höhe wie die Anwärterbezüge nach dem BBesG.
Da das Gesetz nun schon mindestens seit 2006 in Kraft ist, sind die Bezüge für Anwärter schon einige Male gestiegen.
Meine Frage ist nun, ob jemand weiß, wie hoch derzeit die Rechtsreferendarbezüge sind und mit welchen Abzügen ich so zu rechnen hab (da es bei uns ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ist: gesetzlich KV, Pflegevers. … auch Rentenversicherung ? )
Vielen Dank
Hallo!
Eine genaue Zahl kann ich dir nicht nennen, aber ich kann dir sagen, dass man bei diesem tollen „öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis“ in Sachsen alle Sozialversicherungsbeiträge zahlt, wie ein normaler AN, also auch Rentenversicherung. Du kannst also dein Brutto durch einen gewöhnlichen Brutto-Netto-Rechner jagen (nicht vergessen: Bei Bundesland auch Sachsen einstellen, denn man bezahlt ein bißchen mehr Pflegeversicherung hier, das wollen wir ja mal nicht vergessen
)und erhälst dein schockierendes Ergebnis. Dass manche Referendare noch weniger bekommen als die Lehrämtler, schockiert mich ja gerade. Sollten es wirklich nur die 870 Euro brutto sein, hast du unter den richtigen Voraussetzungen Anspruch auf ergänzendes ALG II bzw. Wohngeld.
Habe gerade noch folgendes gefunden: http://www.besoldungsrecht.de/besoldung/bbbesg.php?l…
Demnach hat sich ab dem 01.01.2009 der Grundbetrag um 2,8 % erhöht.
Übrigens hast du, trotz dass du kein Beamter sein wirst, kein Streikrecht. Das haben wir gerade erlebt. Eine tolle Erfindung, dieses öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis.
Grüße!
P.S.: In welchen Rechtsbereich gehst du? Vielleicht kannst du ja mal prüfen, ob diese Form von „Verhältnis“ überhaupt zulässig ist.