Bezügeabrechnung zur Bafögbeantragung meiner

… Schwester

Meine Schwester fängt jetzt das Studieren an und beantragt daher Bafög.
Da unsere Eltern geschieden leben muss das der Anwalt machen.
Jetzt verlangen die in den beantragungsunterlagen aber meine Bezügeabrechnung. Das ist doch Privat, steht sogar immer drauf „Privatangelegenheit“.
Was ist wenn ich nicht damit einverstanden wäre das meine Abrechnungen in 3. Hände gelangen.
Für was brauchen die die eigentl.? Ich hab doch mit der Bafög beantragung garnichts zu tun.

Unter bestimmten Voraussetzungen bist Du wohl verpflichtet, Dein Einkommen offen zu legen.
Aber da ich die näheren Umstände nicht kenne, kann ich dazu keine Aussage machen. Sorry.

Ich würde da einfach mal anrufen, da bekommt man bestimmt die gewünschte Auskunft, da das Personal dort die Bestimmungen und Vorschriften am besten kennt.

Hallo NiedlichFrau,
leider kann ich dabei nicht helfen. Da aber das ein Anwalt machen muss, würde ich ihn doch mal danach fragen.

Gruß hexe1971

Tut mir leid, ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen,
aber ich würde erstmal direkt da anrufen. Die telefonnummer müsste irgendwo stehen.

Als Schwester muss man eigentlich nichts angeben.

Hallo,

leider kann ich - aufgrund der wenigen Daten - nur überschlägig helfen.

BaföG-Leistungen hängen vom Alter und vom Einkommen der Betroffenen ab.

D.h. es muss sozusagen „das Familieneinkommen“ geprüft werden. Je nach Höhe des Einkommens der Kinder gibt es ja evtl. noch Kindergeld etc.

Wenn Eure Eltern getrennt/geschieden sind, werden Arbeitseinkünfte, Unterhaltsleistungen, wer mit welchem Kind lebt usw. „komplizierter zu ermitteln“.

Auch wenn auf der Abrechnung „Privatangelegenheit“ steht, so gilt dies nicht für Behörden (z.B. Finanzamt, Dt. Rentenversicherung etc.). Da Deine Schwester ja Leistungen vom Staat will, müssen eben alle Details geprüft werden.

Ich hoffe, Euch geholfen zu haben und wünsche „viel Erfolg“ im Behördendschungel

lumini

Hallo, Niedliche,
da musst Du abwägen, was Dir lieber ist: Datenschutz oder Deine Schwester. Da wird lediglich abgecheckt, ob jemand in direkter Verwandtschaftslinie so vermögend ist, dass er Diene Schwester finanziell unterstützen kann; ich habe allerdings noch nie gehört, dass Geschwister herangezogen werden. Nach meiner Kenntnis geht das in erster Linie nur auf- oder abwärts.
Gruß
Hans

Hallo NiedlichFrau,
also, mir ist nicht bekannt, dass eine BaFög-Entscheidung von einer Lohn-/Gehaltsbescheinigung einer/der Geschwister abhängig zu machen ist.
Vielmehr ist grundsätzlich das Elternpaar/Elternteil verpflichtet ihr/e Einkommen offen zulegen. Ich bin auch nicht überzeugt, dass ein Bundesland (Kultur, also Schulwesen ist Länderrecht) solch eine Anforderung stellt, zumindest nicht ‚offen‘. Meiner Meinung nach ist es eher ein Versuch irgendwie an Geldquellen zu kommen um den BaFög-Satz zu mindern - bei den heutigen (leeren) Kassenbeständen der Länder durchaus möglich.
Da schon ein Anwalt in der Sache involviert ist, sollte dieser die Forderung prüfen! Allerdings ist zu hoffen, dass der Anwalt auch erfahren in Sachen BaFög ist - nicht jeder Anwalt kennt sich darin aus!

Hallo,

Entschuldigung für die späte Antwort, aber ich bin erst vor 3 Tagen aus dem Urlaub gekommen.
So hundertprozentig weiterhelfen kann ich Ihnen da aus dem Stehgreif auch nicht.
Dass Ihre Bezügeabrechnung angefordert wird, wird damit zusammenhängen,dass ausgerechnet werden muss, ob Ihre Schwester BaFÖG erhält oder ob Ihre Eltern für ihr Studium aufkommen müssen. Sollten Ihre Bezüge beispielsweise so gering sein, dass Sie auch noch von Ihren Eltern Unterhalt einfordern können, fällt das in die Berechnung mit ein. Dann geht es natürlich auch darum, was Ihre Eltern verdienen und welche anderen Unterhaltspflichten sie noch haben, um festzulegen, ob Ihre Schwester vom Staat Geld bekommt oder Ihre Eltern (bei Scheidung anteilig) für sie aufkommen müssen.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht genau, inwieweit die Bezügestelle berechtigt ist, Ihre Informationen ohne Ihre Einwilligung rauszuschicken. Insofern rufen Sie doch einfach mal Ihren Bezügesachbearbeiter an. Aber auf jeden Fall wird es Ihnen persönlich nicht schaden, wenn Sie Ihre Bezüge offenlegen. Bezüge beim Staat sind ja auch im Gegensatz zur freien Wirtschaft für jeden ausrechenbar und insofern eh mehr oder weniger „öffentlich“. Ich sehe darin also kein Problem.

Viele Grüße,
Andrea