Bezug ALG II: Partner ausbildungsuchend melden?

Hallo zusammen,

es geht um einen Fall, bei dem eine Frau ALG II beantragt hat, und dies zuerst bewilligt, dann jedoch erstmal auf Eis gelegt wurde, da gesagt wurde, dass ihr Partner sich ausbildungsuchend melden müsse. Ihr Partner ist aber in einer Ausbildung!

Muss er sich trotzdem, wie von der ARGE erwähnt, ausbildungsuchend melden?

Muss er sich trotzdem, wie von der ARGE erwähnt,
ausbildungsuchend melden?

Dieses wäre so hanebüchen, dass ich trotz aller negativer Erfahrung mit ARGE-SBs keinem eine solche Forderung unterstellen würde. (Aber man hat ja auch schon Pferde kotzen sehen)

Ich vermute mal, das Ganze beruht auf einem Missverständnis.

Möglich und vorstellbar ist folgender Sachverhalt: Person A und B leben (unverheiratet) zusammen, A hat einen Ausbildungsplatz, B will ALG2 beziehen.
Sachbearbeiter XY denkt: Hui … ich unterstelle einfach mal Bedarfsgemeinschaft bzw. Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft (eheähnliche Gemeinschaft).
Mal schauen, ob A über diese Konstruktion verpflichtet werden kann, Ausbildungsbeihilfe zu beantragen, denn das könnte bestenfalls dazu führen, dass der ALG2-Anspruch von B reduziert wird.
Die ganze Sache wäre allerdings mit soviel rechtlichen Fallstricken verbunden - für Antragssteller wie für die ARGE -, dass es sich lohnen dürfte, einen Fachanwalt einzuschalten

hallo, ich danke dir schon mal für deine antwort.
Also ihr Parter hat Berufsausbildungsbeihilfe schon beantragt.
Nun versteht man nicht warum er sich den ausbildungssuchend melden muss??

Nun versteht man nicht warum er sich den ausbildungssuchend
melden muss??

Das versteht außer dem betreffenden SB woll niemand.

Über die Einstellung der Zahlungen muss ja ein Bescheid erstellt worden sein. Darin sollte - eigentlich ist es ein Muss, aber viele SBs sind zu faul und/oder dumm, um sauber oder überhaupt zu begründen - auch eine erhellende Begründung bzw. die rechtliche Grundlage stehen, auf der die Entscheidung getroffen wurde.

Ungeachtet dessen: bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung. Immer Widerspruch einlegen, in diesem fiktiven Fall bspw. mit der nachvollziehbaren Begründung, dass der Partner sich schon in Ausbildung befindet.

Oh Gott … das Ganze klingt so absurd.