Hat jemand eine Idee was in folgender Situation geschieht?
Kind wird z. B. am 01.05 geboren
Vater geht die ersten beiden Monate nach der Geburt seines Kindes in Elternzeit und bezieht in diesen beiden Monaten Elterngeld.
Die Mutter bezieht in den ersten beiden Lebensmonten des Kindes Mutterschaftgeld und KEIN Elterngeld.
Dies beantragt Sie erst zu Beginn des 3ten Lebensmonates des Kindes (also 01.07)
Und nun zur Gretchenfrage
:
Bekommen die Eltern 2 (Vater) + 12 Monate (Mutter) Elterngeld ODER
wird aufgrund der 2 Monate Bezugszeit des Mutterschaftgeldes der Mutter nur für 10 Monate das Elterngeld gezahlt ?
Vielen lieben Dank an alle die sich Zeit nehmen hierzu etwas zu schreiben !!
Guido
Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, dh. für die Frau gibt es 12 Monate Geld (2 Monate Muschu + 10 Monate Elterngeld). Zwei weitere Monate kann der Partner beantragen. Insgesamt gibt es also 14 Monate Geld für beide.
Gehen die Partner gemeinsam in Elternzeit verkürzen sich die Monate entsprechend.
Auch wenn später beantragt wird, gibt es nicht länger Geld! Achtung Antragstellung geht rückwirkend nur für eine bestimmte Zeit.
Gruß
PP
Besten Dank Pat !
Es ist/war bis dato nur verwirrend das stets von 14 Monaten die Rede war und nicht von 12 Monaten + 2 Monate Anrechung auf das MuSchuGeld.
Ein Stück weit irreführend …dinde ich.
Lieber Gruß
guido
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