Bezug Elterngeld und weiter laufende Provisionen

hallo,

als angestellte mit fixum und provision werde ich zum herbst in mutterschutz gehen, danach elterngeld beziehen. jetzt werde ich aLLER voraussicht nach in den monaten des elterngeldes weiter mtl. unregelmäßige zahlungen von meinem ag erhalten (mal 30 euro, mal 800 euro).
wird das geld monatlich direkt mit dem elterngeld verrechnet?? oder gebe ich die einkünfte lediglich mit der steuererklärung an und das wird hinterher verrechnet?? ich finde einfach keine verläßlichen infos, die in der behörde haben auch keinen plan…

vielen dank

Da wird nichts monatlich verrechnet sondern jeder Monat in dem ein Einkommen vorhanden war wird genommen, das Einkommen addiert und das durch die Anzahl der Moante geteilt.

Elterngeld gibts dann nur von der Differenz Einkommen vor der Geburt abzüglich dem errechneten Betrag und davon 67%.

Hallo sol76,

am Besten zu setzt dich direkt mit der L-Bank in Verbindung, da jedes Amt wirklich unterschiedliche Auskünfte gibt. Laß es dir von der L-Bank schriftlich geben, dann bist du auf der sicheren Seite.

Alles Gute noch für Dich und deinen Nachwuchs.

Gruß Lore

Hallo, ich weiß auch nur das jedes Einkommen zusätzlich zum Elterngeld i.H.v. 67% gegen gerechnet wird.leider weiß ich auch noch nicht wann dies gegen gerechnet wird

Hallo,

ich habe Dir hier mal einen Text kopiert.
Vielleicht hilft es Dir weiter.
Regelmäßig vom Arbeitgeber gezahlte Provisionen müssen bei Berechnung des Elterngelds einbezogen werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Mittwoch in Kassel veröffentlichten Urteil entschieden. Danach wird ein Arbeitgeber-Bonus selbst dann eingerechnet, wenn die Höhe von Monat zu Monat schwankt. (Az: B 10 EG 3/09 R)
Die Höhe des Elterngeldes wird nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate berechnet. Im Streitfall zahlte der Arbeitgeber in Berlin eine Umsatzbeteiligung in wechselnder Höhe. Anfang 2007 bekam die Arbeitnehmerin einen Sohn und ging in Elternzeit. Bei der Berechnung des Elterngeldes ließ das Land die Umsatzbeteiligung außen vor: Sie sei kein normales Einkommen, sondern eher mit einer nicht zu berücksichtigenden Einmalzahlung vergleichbar.

Dem widersprach nun das BSG: Eine regelmäßig und wiederkehrend gezahlte Provision sei Arbeitslohn, urteilten die Kasseler Richter. Das gelte auch bei schwankender Höhe. Wie viel Elterngeld die Arbeitnehmerin nun bekommt, soll das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg berechnen.

  1. Februar 2010 - 16.42 Uhr

Vielleicht kannst du es doch mit einer Einmalzahlung bekommen, dann wird es ja nicht mit reingerechnet.
Viel Glück
Lg

Hallo,
obwohl ich kein Experte im Forum bin werde ich aber versuchen hier weiter zu helfen.

entschiedend ist ob man geringfügig oder teilzeit beschäftigt ist.

Wenn im Bezugszeitraum eine erlaubte Teilzeitbeschäftigung (bis zu 30 Wochenstunden) ausgeübt wird, verringert sich der Einkommensausfall, der erstattet wird. Das Elterngeld berechnet sich in diesem Fall aus der Differenz des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen (Netto)Erwerbseinkommens und des im Bezugszeitraum erzielten (Netto)Erwerbseinkommens. Der Prozentsatz zur Berechnung des Elterngeldes bestimmt sich dabei nach dem Einkommen vor der Geburt.

Vor Geburt:
Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung ist auch Grundlage für die Berechnung des Elterngeldanspruchs. Errechnet sich ein Elterngeld von weniger als 300 Euro monatlich, besteht Anspruch auf den Mindestbetrag von monatlich 300 Euro.

Nach Geburt:
Einkommen wird angerechnet

Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit wird immer auf das zustehende Elterngeld angerechnet.

Grüße

Yucatan

Hallo,

in der Regel, werden alle Arten von Einkünfte auf das Elterngeld angerechnet. Es ist zwar eine Lohnersatzleistung, also steuer- und sozialkostenfrei, aber Einkünfte zählen dazu und werden verrechnet. So wahrscheinlich auch die unregelmäßigen Zahlungen von deinem AG. Aber 100% weiß ich es auch nicht, da es ja (nehme ich an) Provisionen sind.

Ich habe da was gefunden, vielleicht hilf die diese Broschüre ja weiter! Ist eine PDF Datei und nur über Elternzeit/Elterngeld!
http://www.arbeitnehmerkammer.de/cms/upload/Download…

Sorry, dass ich auch „keinen Plan habe“!

Gruß,

Nicole

wird das geld monatlich direkt mit dem elterngeld verrechnet??
oder gebe ich die einkünfte lediglich mit der steuererklärung
an und das wird hinterher verrechnet?? ich finde einfach keine
verläßlichen infos, die in der behörde haben auch keinen
plan…

Ich denke, dass dies monatlich der Elterngeldbehörde angezeigt werden muss. Die Steuererklärung hat damit erstmal nichts zu tun.

Hallo,
ich kann nur empfehlen den Fall persönlich mit dem/der Sachbearbeiter/in zu besprechen. Da es sich bei den Provisionen um Entgelt aus Arbeit vor Mutterschutz und Elternzeit handelt. Während der Elternzeit wird ja keine Tätigkeit ausgeübt. Ich habe schon von einem Fall gehört, bei dem Bonuszahlungen für geleistete Arbeit vor Mutterschutz zwar angegeben wurden, aber nicht als Einkommen während der Elternzeit gewertet wurden und damit das Elterngeld ungekürzt weiter gezahlt wurde.
Auf jeden Fall sollten die Zahlungen angegeben werden - und zwar bei der zuständigen Elterngeldstelle (dazu verpflichtet sich jeder Antragsteller mit Unterschrift). Aber wie gesagt, ein Gespräch tut nicht weh und kann in dem Fall vielleicht bares Geld bedeuten.
Alles Gute und vielleicht findet sich die Zeit zu schildern, wie der Fall ausgeht.