Hallo an alle,
mal rein fiktiv angenommen:
Frau X erhielt die letzten Jahre am 15.11. ein halbes Monatgehalt als Weihnachtsgeld, immer in Verbindung mit dem Zusatz, dass diese Leistung freiwillig wäre und auch in Zukunft kein Anspruch darauf bestünde.
Frau X wäre nun schwanger, voraussichtlicher Entbindungstermin wäre Ende Oktober, sie würde sich bei der nächsten Weihnachtsgeldzahlung im November also in Mutterschutz befinden.
Hätte Frau X einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld wenn alle anderen Mitarbeiter der Firma auch 2013 Weihnachtsgeld erhielten (wenn auch auf freiwilliger Basis)?
Wo ist das geregelt? Worauf könnte sich Frau X beziehen?
Wie sieht es mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Laufe der Elternzeit aus (Frau X wäre voraussichtlich 2 Jahre in Elternzeit)
Danke für die Mithilfe in diesem frei erfunden Beispiel
An_Sa07