Bezug v. Weihnachtsgeld im Mutterschutz?

Hallo an alle,

mal rein fiktiv angenommen:
Frau X erhielt die letzten Jahre am 15.11. ein halbes Monatgehalt als Weihnachtsgeld, immer in Verbindung mit dem Zusatz, dass diese Leistung freiwillig wäre und auch in Zukunft kein Anspruch darauf bestünde.

Frau X wäre nun schwanger, voraussichtlicher Entbindungstermin wäre Ende Oktober, sie würde sich bei der nächsten Weihnachtsgeldzahlung im November also in Mutterschutz befinden.

Hätte Frau X einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld wenn alle anderen Mitarbeiter der Firma auch 2013 Weihnachtsgeld erhielten (wenn auch auf freiwilliger Basis)?

Wo ist das geregelt? Worauf könnte sich Frau X beziehen?
Wie sieht es mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Laufe der Elternzeit aus (Frau X wäre voraussichtlich 2 Jahre in Elternzeit)

Danke für die Mithilfe in diesem frei erfunden Beispiel
An_Sa07

Hallo,

wenn das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist, die nicht tarifgebunden ist, dann ist das ausschließlich in der Firma geregelt.

Daher wäre Frau X gut beraten, den eigenen AG mal zu befragen. Es gibt viele Möglichkeiten wie vorgegangen werden kann, hier mal ein Beispiel:

Das Weihnachtsgeld ist ein Bonus für die Leistung des vergangenen Jahres, daher wird Frau X ein anteiliges (fast vollständiges) Weihnachtsgeld ausgezahlt.

In der Zukunft, also im Mutterschutz, entfällt diese Zahlung, da keine Arbeitsleistung erbracht wurde.

Könnte so sein.

Gruß
Nita

In der Zukunft, also im Mutterschutz, entfällt diese Zahlung,
da keine Arbeitsleistung erbracht wurde.

Könnte so sein.

ist aber eher die ausnahme.
„das weihnachtsgeld“ ist oftmals eine mischleistung, bestehend aus bonus für die betriebstreue und arbeitsleistung. natürlich kann auch die betriebstreue das alleinige kriterium sein…

hier liegt jedenfalls ein wirksamer freiwilligkeitsvorbehalt vor, so dass eine betriebliche übung nicht entstehen konnte.

Danke für die Antwort.

Wie gesagt, geht Frau X zum Ende des Jahres in Mutterschutz und erbrachte über ein 3/4 Jahr die gleiche Arbeitsleistung wie die Jahre zuvor.

Gleichstellung ggü den Kollegen gibt’s hier dann nicht? (Wenn auch „nur“ anteilsmäßig?)

Schönen Abend
An_Sa

Hallo,

wenn das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist, die nicht tarifgebunden ist, dann ist das ausschließlich in der Firma geregelt.

Aber auch diese Firma wird sich an das MuSchG halten müssen, wenn sie sich in Deutschland befindet.

Daher wäre Frau X gut beraten, den eigenen AG mal zu befragen.
Es gibt viele Möglichkeiten wie vorgegangen werden kann, hier mal ein Beispiel:

Das Weihnachtsgeld ist ein Bonus für die Leistung des vergangenen Jahres, daher wird Frau X ein anteiliges (fast vollständiges) Weihnachtsgeld ausgezahlt.

Mit einer so unklaren Formulierung wie Bonus für Leistung und dann aber Freiwilligkeit der Leistung wird sich der Anwender wohl schon aufs Glatteis begeben haben. Die Folgen dürften klar sein.

In der Zukunft, also im Mutterschutz, entfällt diese Zahlung, da keine Arbeitsleistung erbracht wurde.

Komisch, die bekommen doch sogar ihr volles Gehalt weiter, obwohl sie gar keine Arbeitsleistung erbringen?? Könnte also gut sein, dass diese Argumentation nicht trägt.

Jedenfalls sah man das am BAG nicht so: http://lexetius.com/2008,3921
Und dem AG kann das wohl auch ziemlich Bockwurst sein, da er dieses Geld doch von der Krankenkasse wieder bekommt?

Grüße

Hallo,

das wäre nur interessant, wenn die Gratifikation Arbeitsleistung des laufenden Jahres honorieren soll, wie ein 13. Gehalt.

Der AG kann aber den Zweck einer Gratifikation auch anders definieren. Er kann z.B. die Bedingung künftiger Betriebstreue in Form aktiver Mitarbeit in 2014 aufstellen und damit z.B. aufgrund von Erwerbsminderungsrente und Elternzeit ruhende Arbeitsverhältnisse ausschließen.

Doch scheint der AG ja - bisher - gar nichts zu den Zwecken zu sagen, die er verfolgt. Das kann sich in der Auslegung als Nachteil für ihn erweisen, da dann im Zweifel eine Gratifikation für das bestehende Arbeitsverhältnis vorliegt und daher ein Ausnehmen nicht möglich wäre.

VG
EK