Bezug von Erdgas nach dem Auszug

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe nun meine Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr bekommen und mich beschäftigt eine Frage: Da ich nur bis zum 30.6. in der Wohnung gewohnt habe, muss ich noch anteilig für den Erdgasbezug ab Juli bis 31.12. mitbezahlen?
Bis dahin war der Bezug bei 24413 KWh, ab Juli 36324 KWh und damit nochmal das 1,5-fache etwa von dem bis zu dem Zeitpunkt meines Auszuges. Damit steigen meine Nebenkosten enorm an, weil hinterher kräftig geheizt wurde und der Tank öfter nachgefüllt werden musste. Zum Zeitpunkt meines Auszuges warem im Haus von den 5 Mietparteien (1 Geschäft ganz unten und auf 2 Etagen je 2 Wohnungen) nur noch das Geschäft und die Wohnung über mir belegt. Zwei weitere Wohnungen waren bereits seit einiger Zeit leerstehen, insofern würde es eine einfache Erklärung für den Anstieg des Bezugs geben, denn wie ich weiß, sind die Wohnungen noch im selben Jahr wieder vermietet worden.

Kann ich nun vom Vermieter verlangen, mir nur den Erdgasbezug, von dem ich auch noch etwas hatte - sprich bis zum Tag des Auszuges - zu berechnen oder muss ich für das gesamte Jahr mitbezahlen, auch wenn nach mier evtl. ordentlich verbraucht worden war?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für die Umstände.

Mit freundlichen Grüßen
Konzy

Hallo,
als Mieter sind Sie nur für den Zeitraum des Bestandes des Mietvertrages verpflichtet, Miete und Nebenkosten (Heiz- und Betriebskosten) zu tragen. Die Kostentragungspflicht endet mit dem Ende des Mietverhältnisses, der allerdings nicht immer identisch ist mit dem Zeitpunkt des Auszuges aus der Wohnung. Wenn Sie das Mietverhältnis zum 30.06. wirksam beendet haben (z.B. durch Kündigung), sind Sie zur Tragung von Kosten, die danach entstanden sind, nicht verpflichtet. Wenn das Mietverhältnis jedoch nach Ihrem Auszug bis zum 31.12. weitergelaufen ist, kann der Vermieter die Kosten anteilig auf Sie umlegen. Allerdings dürfte es doch für Ihre Wohnung einen Gaszähler geben. Nur diese Werte kann der Vermieter auf Sie umlegen.
Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben.
apfjur
www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo „wer-weiss-wasser“.

Ihr Problem liegt eigentlich offen auf der Hand,da Sie ja auch für ein Auto, das Sie verkauft haben keine Versicherung mehr zahlen müssen.

Wenn es in Ihrem Mietverhältnis nicht anders beschrieben ist,sollten Sie auch nur bis zum festgelegten Auszug Ihre Nebenkosten bezahlen.

Wenn Ihr Mietverhältnis allerdings auf ein bestimmtes
Datum gezielt ist, müssen Sie bis Dato zahlen.

Bitte lesen Sie dazu im BGB§560 nach.

Diese Angaben von mir sind nicht rechtsbindend.

Mit freundlichem Gruß
diekoschis

Hallo Konzy!
Betriebskosten sind nur für die Zeit des Mietverhältnisses zu berechnen. Wenn also der Verbrauch bis zum 30.06. d.J., d.h. also bis zum Ende des Mietverhältnisses nachweislich festgestellt worden ist, dann kann auch nur dieser dem Mieter angerechnet werden. Der Danach-Verbrauch, also vom 01.07. bis 31.12.d.J. geht zu Lasten des Vermieters, sofern die Wohnung in dieser Zeit nicht vermietet war. Anderenfalls zu Lasten des neuen Mieters.
Ich empfehle, dem Vermietere anheim zu stellen, die Abrechnung unter der Berücksichtigung des Verbrauchs 24413 Kw/h neu zu berechnen. Sollte sich aus diesem Verbrauch ein Nachzahlungsanspruch für den Vermieter ergeben, würde ich diesen ohne Verzug bezahlen, damit er nicht streitig wird. Schreibe, nicht telefonieren! Und verweise auch auf die gesetzliche BetriebskostenVerordnung.
Hast Du weitere Fragen, melde Dich!

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe nun meine Betriebskostenabrechnung für das letzte
Jahr bekommen und mich beschäftigt eine Frage: Da ich nur bis
zum 30.6. in der Wohnung gewohnt habe, muss ich noch anteilig
für den Erdgasbezug ab Juli bis 31.12. mitbezahlen?
Bis dahin war der Bezug bei 24413 KWh, ab Juli 36324 KWh und
damit nochmal das 1,5-fache etwa von dem bis zu dem Zeitpunkt
meines Auszuges. Damit steigen meine Nebenkosten enorm an,
weil hinterher kräftig geheizt wurde und der Tank öfter
nachgefüllt werden musste. Zum Zeitpunkt meines Auszuges warem
im Haus von den 5 Mietparteien (1 Geschäft ganz unten und auf
2 Etagen je 2 Wohnungen) nur noch das Geschäft und die Wohnung
über mir belegt. Zwei weitere Wohnungen waren bereits seit
einiger Zeit leerstehen, insofern würde es eine einfache
Erklärung für den Anstieg des Bezugs geben, denn wie ich weiß,
sind die Wohnungen noch im selben Jahr wieder vermietet
worden.

Kann ich nun vom Vermieter verlangen, mir nur den Erdgasbezug,
von dem ich auch noch etwas hatte - sprich bis zum Tag des
Auszuges - zu berechnen oder muss ich für das gesamte Jahr
mitbezahlen, auch wenn nach mier evtl. ordentlich verbraucht
worden war?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für die Umstände.

Mit freundlichen Grüßen
Konzy

Frage: Erdgas oder Erdöl?

Frage: Erdgas oder Erdöl?

Erdgas wurde bezogen. Jedoch geht es nicht um den Bezug für meine Wohnung sondern der Bezug für das ganze Haus. Aus dem ganzjährigen Bezug errechnete der Vermieter den Preis pro Einheit. Aber wenn ich nur den Bezug bis 30.6. in die Rechnung einbeziehe muss ich nicht mehr 50€ zahlen sondern bekomme knapp 90€ zurück. Oder muss ich für das Auffüllen des Tanks nach 30.6. mitzahlen?

Also Tanks kenne ich nur bei Ölheizungsanlagen.
Erdgas wird soweit ich das kenne nicht in Tanks gefüllt, sondern direkt von der Strasse zur Anlage gespeist. Das heißt es gibt einen Hauptzähler und in jeder Wohnung Zähler für Heizung und eventuell Warmwasser. Im Normalfall werden die Kosten 50 zu 50 umgelegt, d.h. 50% nach Verbrauch Heizung (+Warmwasser) und 50% für den Betrieb der Heizungsanlage. Wenn Du am 30.6. ausziehst bezahlst Du natürlich auch nur die Umlage anteilig bis zum 30.6. Ein Nachmieter ab 30.6. bezahlt dann wiederrum die Umlage ab 30.6. Ist kein Nachmieter da, muß der Vermieter dafür selbst aufkommen.