Bezug von Grundsicherung im Alter und Unfallversicherung

Guten Tag,

Ein Ehepaar bezieht sich Leistungen vom „Grundsicherung im Alter“.

Das Ehepaar hat Haftpflichtversicherung und hat diese dem Behörde vorgelegt.
Stimmt das, dass Haftpflichtversicherung bisschen mehr als 4 Euro / Monat von Grundsicherung im Alter bezahlt sein wird?

Vor einigen Zeit bekamen Eheleute ein Schreiben vom Grundsicherung im Alter. Dort wird gefragt: zur weiteren Bearbeitung wird um die Mitteilung gebeten, ob eine Unfallversicherung abgeschloßen wurde.

Ehepaar hat mit der Behörde telefoniert und gefragt, ob für Leute (ein von Ehepaar hat Behinderungsgrag/Merkzeichen G / aG) die Unfallversicherung durch die Leistung „Grundsicherung im Alter“ befördert werden könnte. Es wurde geantwortet: nein, aber es wird zur Weiterbearbeitung benötigt.

Die Frage wäre, warum wird bei der „Grundsicheung im Alter“ die Info über Unfallversicherung benötigt, wenn das nicht befördert sei? (oder villeicht doch? oder indirekt? oder könnte die Unfallversicherung etwas Leistungsrelevantes beeinflüßen?)

Warum ist die Information über Unfallversicherung dann fürs Behörde relevant?

Und noch eine Ergäntung zu der Frage…
Falls mit einem Bezieher vom „Grundsicherung im Alter“ einen Unfall passiert und der Bezieher ist unfallversichert und bekommt eine Leistung vom Unfallversicherung - wird dann die „Grundsicherung im Alter“ um die Summe von der Unfallversicherungsleitung gekürzt sein?

Hallo!

Das die Privathaftpflicht übernommen wird oder ein fester Satz dafür incl. wäre, ist mir nicht bekannt.
Frage mich auch wieso ? jemand der so wenig Einkommen hat, kann ja gar nicht haften,es ist nichts da, es ist nichts pfändbar. Also würde ein Geschädigter auf seinem Schaden sitzen bleiben, wenn man keine Haftpflicht hätte.
Nur ist das ein Interesse des Staates, das zu fördern ?

Wie gesagt, ich weiß es nicht .

Unfallversicherung:
Klar deren Leistung wäre Einkommen und wird auf Grundsicherung angerechnet. Dazu gibt es aktuelle Urteile.

Nicht verwechseln mit einem Schmerzensgeld nach einem Unfall, der von jemandem anders verursacht wurde ! Das wird nicht angerechnet !

MfG
duck313

Danke. Aber warum fragt Behörde (Grundsicherung im Alter) ob das Ehepaar unfallversicherung hat?

Ich habe keine Ahnung, aber aus Ihrem Antwort (eine Leistung vom Unfallversicherung) könte ich ableiten oder theoretisieren, dass das Behörde es wissen will (leicht zu prüfen wollte) , dass bei Leute (deren Unfallrisiko wegen Krankheit erhöht geschätzt ist) ein Einkommen (falls etwas passiert) bekommen könnten und Ansprüche gegen Unfallversicherung begründen und so „Grundsicherung im Alter“ wenn unfall passiert - entlasten.

Aber so wie ich weiss, zwischen ALG, Sozialhile und Grundsicherung im Alter ein Unterschied besteht, dass „Grundsicherung im Alter“ manchmal einkommensunabhängiger als ALG2 oder Sozialhilfe sei. It das nicht der Falll?

Dann nächste Frage: gibt es einen Sinn für Ehepaar (welchers Grundsicherung im Alter bezieht), eine private Unfallversicherung abzuschliessen, wenn das Ehepaar Geldknappheit hat (minimum) und falls ein Unfall passiert, - bekommt dann das Paar das Gleiche (oder bekommt nichts besonderes wegen eines möglichen Unfalls) und bleibt am gleichen Minimum von Grundsicherung im Alter, nur es werden knappes Geld für Unfallversicherung „rausgeschmissen“?

Nein, umgekehrt, ein ALG II Empfänger darf mehr Vermögen behalten(haben) als einer mit Grundsicherung im Alter.

Sicher, da eine Leistung der Unfallversicherung angerechnet wird, also Grundsicherung sinkt oder fällt auch mal eine Zeitlang ganz weg, will die Behörde wissen, ob man überhaupt so etwas hat.

Zahlt die Unfallversicherung im Fall der Fälle, dann zahlt es alles voll an die Versicherten aus. Ist das nicht klar ?

Nur man muss das dann ggf. angeben und es kann etwas(alles) mit der Grundsicherung verrechnet werden. Es gibt da Rechenmodelle, wie man diese Einmalsumme aufteilt.

Man hat durch die Unfallleistung nicht mehr zum Leben als ohne Versicherung. Allerdings kann die Leistung dieser Versicherung ja auch weiteres beinhalten, was keine Bargeldleistung ist.

MfG
duck313

Daher schliesst man eben eine Haftpflicht mit einer Forderungsausfalldeckung ab. Dann springt die eigene Versicherung ein wenn der Schadensverursacher nicht zahlen kann. Dauert nur etwas weil man dafür erst einen Titel gegen ihn erwirken muss.

Moral von der Geschichte: Weil ca. 30% der Deutschen keine Haftpflicht haben ist es umso wichtiger selbst eine zu haben!

Nee. Warum auch. Richtig ist, dass die Beitträge dafür (soweit sie angemessen sind) vom eigenen Einkommen, also z.B. Rente, abgesetzt werden können, was im Endeffekt über die geringere Anrechnung des eigenen Einkommens einen entsprechend höheren Betrag vom Amt erhält.

Wenn die schon von sich auch fragen, liegt zumindest der Verdacht nahe, dass sie das nicht tun, um diese Beiträge zu fördern oder zu übernehmen. Denen wird es eher um den Inhalt des Vertrages gehen. Gibt ja auch solche mit Beitragsrückzahlung. Dieses Geld würden die dann wahrscheinlich gerne haben wollen, wenn es mal soweit ist.

Grüße