Guten Tag,
Ein Ehepaar bezieht sich Leistungen vom „Grundsicherung im Alter“.
Das Ehepaar hat Haftpflichtversicherung und hat diese dem Behörde vorgelegt.
Stimmt das, dass Haftpflichtversicherung bisschen mehr als 4 Euro / Monat von Grundsicherung im Alter bezahlt sein wird?
Vor einigen Zeit bekamen Eheleute ein Schreiben vom Grundsicherung im Alter. Dort wird gefragt: zur weiteren Bearbeitung wird um die Mitteilung gebeten, ob eine Unfallversicherung abgeschloßen wurde.
Ehepaar hat mit der Behörde telefoniert und gefragt, ob für Leute (ein von Ehepaar hat Behinderungsgrag/Merkzeichen G / aG) die Unfallversicherung durch die Leistung „Grundsicherung im Alter“ befördert werden könnte. Es wurde geantwortet: nein, aber es wird zur Weiterbearbeitung benötigt.
Die Frage wäre, warum wird bei der „Grundsicheung im Alter“ die Info über Unfallversicherung benötigt, wenn das nicht befördert sei? (oder villeicht doch? oder indirekt? oder könnte die Unfallversicherung etwas Leistungsrelevantes beeinflüßen?)
Warum ist die Information über Unfallversicherung dann fürs Behörde relevant?
Und noch eine Ergäntung zu der Frage…
Falls mit einem Bezieher vom „Grundsicherung im Alter“ einen Unfall passiert und der Bezieher ist unfallversichert und bekommt eine Leistung vom Unfallversicherung - wird dann die „Grundsicherung im Alter“ um die Summe von der Unfallversicherungsleitung gekürzt sein?