Bezug von Halbwaisenrente

Mein Sohn (18 Jahre) hat bis zum 31.07.10 o. g. Waisenrente bekommen. Danach ist sie eingestellt worden mit dem Hinweis, damit man - wenn mein Sohn innerhalb von 4 Monaten ein Ausbildungsverhältnis beginnt, die Rente wieder beantragen kann. Seit dem 02.11. ist mein Sohn im BVB (ausbildungsvorbereitenden Maßnahme). Hat mein Sohn daraufhin wieder Anspruch auf Bezug der Waisenrente?

Hallo, sofort wieder beantragen mit den Unterlagen des Arbeitsamtes, persönlich hingehen und abgeben.
Allerdings wenn die Maßnahme beendet ist, endet der Bezug wieder. Ihr Sohn kann bis zum 27 Geburtstag Halbwaisenrente beziehen, wenn er einen Ausbildungsplatz bekommt. Die 3 Monatsfrist bedeutet nur, dass innerhalb dieser Zeit die Rente sofort wieder anläuft. Bekommt er später erst einen Platz muss alles neu beantragt werden.
Herzlichen Gruß Gaby