Bezug von Kindergeld während Strafvollzug

Liebe/-r Experte/-in,

grundsätzlich hört sich die Frage ja einfach an.

Ein leibliches Kind tritt eine zweijährige Haftstrafe an; von 11/2009 bis 11/2011. Von 07/2010 bis 05/2011 holt das Kind den Hauptschulabschluß in der Haft nach.
Das Kind ist in 08/1990 geboren.

Mit dem Haftantritt wurde das Kindergeld eingestellt. Aber besteht die Möglichkeit, das das Kind während der Haft auch Anspruch auf Kindergeld hat?
Wenn ja, unter welchen genauen Voraussetzungen!?

Das Internet fördert viele Einträge, aber letzendlich haben sie noch keine Sicherheit gebracht.

Hilfreich wäre eine verbindliche Auskunft. Also z.B. Während der Haft hat ein Kind Anspruch auf Kindergeld, wenn
a.
b.
c.

Dann kann man das leichter prüfen und beantworten.

Wenn ein Anspruch besteht, wird das Kindergeld dann monatlich gezahlt oder erst nach der Schulmaßnahme (oder erst nach der Haftentlassung?) als Nachzahlung?

Vielen Dank!

Hoffe auf zahlreiche klärende Auskünfte.

Keine Ahnung von dem Thema. Komisch dass Sie mich ausgewählt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Eisenhardt

Also ich denke, da ist ein Steuerberater besser zur Beantwortung geeignet als ich. Wenn Sie keinen finden, fragen Sie mich noch mal, ich versuche dann eine Antwort zu finden.

Hallo,- Spezialfall… Tut mir leid für dich als Elternteil. Ich würde DIREKT die Kindergeldstelle (persönlich finde ich auch noch besser als am Telefon ) fragen, weil die das dann dort auch genehmigen oder auch nicht.
Ich wünsche Dir dass Du dort die korekte Auskunft bekommst und ganz viel Kraft für die Zukunft.

Lieben Gruss

ich kann nicht weiterhelfen

Sorry aber davon hab ich leider überhaupt keine Ahnung.

Gruß Christian

Leider kenne ich mich mit dieser Thematik nicht aus. Müsste auch im Internet recherchieren :wink:

mahlzeit erstmal,
also grundsätzlich sind bei strafantritt alle weiteren bezüge einzustellen (ALG 2,…auch kindergeld). insofern dein kind in der jugendstrafe einer schul. bzw. betriebl. ausbildung nachgeht (wie in deinem fall beschrieben > hauptschulabl.) kann in dieser zeit ein erneuter antrag auf kindergeld gestellt werden. :wink:
die belehrung hierzu hat er bereits am 1. tag ausgehändigt bekommen.

Guten Tag,
Sie erhalten kein Kindergeld.
Was ist das für eine Gesellschaft, die auch noch
Straftäter und Angehörige belohnen sollte. Man sollte sich lieber die Frage stellen, wie kann ich den Geschädigen helfen bzw ENTSCHÄDIGEN.