Liebe/-r Experte/-in,
grundsätzlich hört sich die Frage ja einfach an.
Ein leibliches Kind tritt eine zweijährige Haftstrafe an; von 11/2009 bis 11/2011. Von 07/2010 bis 05/2011 holt das Kind den Hauptschulabschluß in der Haft nach.
Das Kind ist in 08/1990 geboren.
Mit dem Haftantritt wurde das Kindergeld eingestellt. Aber besteht die Möglichkeit, das das Kind während der Haft auch Anspruch auf Kindergeld hat?
Wenn ja, unter welchen genauen Voraussetzungen!?
Das Internet fördert viele Einträge, aber letzendlich haben sie noch keine Sicherheit gebracht.
Hilfreich wäre eine verbindliche Auskunft. Also z.B. Während der Haft hat ein Kind Anspruch auf Kindergeld, wenn
a.
b.
c.
Dann kann man das leichter prüfen und beantworten.
Wenn ein Anspruch besteht, wird das Kindergeld dann monatlich gezahlt oder erst nach der Schulmaßnahme (oder erst nach der Haftentlassung?) als Nachzahlung?
Vielen Dank!
Hoffe auf zahlreiche klärende Auskünfte.