Bezug von Krankengeld

Frage zum Bezug von Krankengeld

Nach einigen Internet Recherchen habe ich die Information über die 3 jährige Blockfrist gefunden.

>>Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit
Auch nach Ablauf der dreijährigen Blockfrist kommt ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit in Betracht,
für die 78 Wochen Leistungen bezogen worden sind (§ 48 Abs.2 SGB V). >>

Nun bin ich mir nicht so sicher, wie ich das in meinem Fall interpretieren soll.
(Ich habe Multiple Sklerose und weiss nicht, ob und wann ein neuer Schub einsetzt)

AU von November 2010 bis 31.01. 2012 ( incl. Lohnfortzahlung und Eingliederung.)
Was genau bedeutet „…nach Ablauf der 3 jährigen Blockfrist“?
a) 3 Jahre nach Beginn der AU also Ablauf der Blockfrist November 2013
oder
b) 3 Jahre nach der letzten AU, also Ablauf der Blockfrist Januar 2015
Anders gefragt: Ich könnte jetzt noch die restlichen Wochen Krankengeld in Anspruch nehmen,
aber ab wann begänne dann ein neuer
3 Jahreszeitraum?
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort
mfG
Birgit Lung

Hallo Birgit,

Tut mir leid. Da kann ich leider nicht helfen. Leider nicht mein Fachgebiet.
Gruss Sandra

Hallo Birgit,

leider kann ich dir bei deiner Anfrage nicht weiter helfen.

Ich bin eher „Experte“ für Beitragsabführung aus Arbeitsentgelt, ums mal sehr grob zu umreißen.

Mit dem eigentlichen Leistungsrecht kenne ich mir nur in der Rentenversicherung noch etwas aus, aber das wir auch immer weniger, weil ich es seit dem Studium nicht mehr benötige.

Frag doch bitte mal den Barmer oder den Guenter Czauderna, die kennen sich in KV-Angelegenheiten recht gut aus.

Liebe Grüße und alles Gute für dich
Dani

Hallo Dani,

würde mich ja gerne an Guenter Czauderna wenden,
aber wie ??
Hab’ ihn unter den Exoerten nicht gefunden.
Bin neu hier :smile:
Danke für den Tipp
GLG Bi

Hallo Birgit,

so richtig kenn ich mich da auch nicht aus, aber versuchs mal hier:

http://www.wer-weiss-was.de/autor/N553FBx2691b

Und dann ob rechts auf „Frage stellen“.

Ansonsten fummel dich mal durch die Bretter (z.B. Versicherungen), such einen Beitrag von ihm und schick ihm eine PM (kleines Briefzeichen im Kopf einer Antwort von ihm).

Liebe Grüße
Dani