Frage zum Bezug von Krankengeld
Nach einigen Internet Recherchen habe ich die Information über die 3 jährige Blockfrist gefunden.
>>Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit
Auch nach Ablauf der dreijährigen Blockfrist kommt ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit in Betracht,
für die 78 Wochen Leistungen bezogen worden sind (§ 48 Abs.2 SGB V). >>
Nun bin ich mir nicht so sicher, wie ich das in meinem Fall interpretieren soll.
(Ich habe Multiple Sklerose und weiss nicht, ob und wann ein neuer Schub einsetzt)
AU von November 2010 bis 31.01. 2012 ( incl. Lohnfortzahlung und Eingliederung.)
Was genau bedeutet „…nach Ablauf der 3 jährigen Blockfrist“?
a) 3 Jahre nach Beginn der AU also Ablauf der Blockfrist November 2013
oder
b) 3 Jahre nach der letzten AU, also Ablauf der Blockfrist Januar 2015
Anders gefragt: Ich könnte jetzt noch die restlichen Wochen Krankengeld in Anspruch nehmen,
aber ab wann begänne dann ein neuer
3 Jahreszeitraum?
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort
mfG
Birgit Lung