wer weiß was? Wenn jemand (selbstständig) durch einen Unfall (Sprunggelenk dreifach gebrochen) Krankengeld von der Krankenkasse bezieht. Dieser kann die schwere Arbeit auf Baustellen (verteilen von Baumaterialien) nicht mehr aufnehmen.
Krankengeldbezug ist bis 18 Monate möglich. Die Kasse macht nach 13 Monaten Druck. Wie verhält sich jemand. Kann die Kasse jemanden vor Ablauf der 18 Monaten dazu bringen Hartz 4 zu beantragen? Oder hat man das Recht 18 Monate Krankengeld zu beziehen wenn keine Besserung in Aussicht ist?
Hallo,
ich gehe davon aus dass es sich um eine gesetzliche Krankenkasse handelt.
Natürlich ist die Kasse daran interessiert nicht mehr Krankengeld als notwendig auszuzahlen, von daher wird sie auch entsprechend tätig werden. Wenn ich aber aber höre das bereits mehr als die Hälfte der
Gesamtanspruchsdauer (78 Wochen/ 546 Tage) bereits Krankengeld bezogen wird wegen der angegebenen Diagnose dann würde ich auch mal eine
MDK-Untersuchung veranlassen.
Die Kasse kann einen Krankengeldbezieher grundsätzlich zu nichts zwingen, ausgenommen die Beantragung von Reha-Massnahmen, dazu würden auch (gilt übrigens auch für Selbständige) Wiedereingliederungsmassnahmen.
Wenn der Versicherte der Aufforderung nicht nachkommt wird die Kasse die Weiterzahlung des Krankengeld verweigern und dann wäre Hartz IV.
vom Versichertren selbst zu verantworten.
Nach 78 Wochen ist ohnehin Schluss mit der Krankengeldzahlung und der Versicherte muss dann eben entsprechend tätig werden.
Gruß
Czauderna
Hallo,
also der gesetzliche Anspruch beträgt natürlich die 78 Wochen… der Versicherte hat jedoch eine Mitwirkungspflicht. Das heisst er muss alles tun um so schnell wie möglich wieder arbeitsfähig zu sein. Tut er das nicht kann die Kasse die Leistungen einstellen mit der Folge Hartz IV.
Ansonsten muss nach 78 Wochen ein Antrag auf Erwerbsminderung gestellt werden. Dann wird es Sache des Rentenversicherungsträgers.
Erst einmal danke. Ja, es ist eine gesetzliche Krankenversicherung.
Reha - Maßnahme war auch schon und einmal MDK . Ohne Erfolg.
Es besteht noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Verweis.
Wo bekommt man ein unabhängiges Gutachten? Die Befunde vom Krankenhaus und Reha sind alle so: es wird schon wieder. Ist aber nicht so. Schmerzen nach 1/2 Stunde laufen. Wie soll man da schwere
baumaterialien auf den Baustellen in den Stockwerken verteilen (bis 4. Stock teilweis ohne Lift.
Danke Piet
Hallo,
wofür genau würden Sie das „unabhängige“ Gutachten benötigen ???
Wenn es um die Frage der weiteren Krankengeldzahlung geht, richtet sich die Kasse grundsätzlich nach den Gutachten des MDK und dieser wieder nach denaktuellen ärztlichen Befundberichten.
Es hängt also letztendlich von ihrem behandelnden Arzt ab und seinem Bericht ob der MDK die weitere Arbeitsunfähigkeit und damit die Weiterzahlung von Krankengeld sicherstellt. Die Kasse wird sich danach richten.
Zur Rentenantragstellung kann Sie die Kasse nicht zwingen, noch nicht einmal auffordern, nur zur Beantragung von Reha-Massnahmen und die waren ja schon.
Gruß
Czauderna
Hallo,
wer entscheidet eigentlich, ob man berufsunfähig ist?.
Es besteht eine Risikolebensversicherung plus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ohne Verweis.
Bevor man die beantragt, auf was ist zu achten?.
Danke
Piet
Guten Tag,
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Hallo,
diese Frage bezieht sich auf eine Versicherung der PKV - da bin ich leider der falsche Ansprechpartner.
Gruß
Czauderna