HALLO Zusammen,
ich habe leider eine aktuelle Fragen… Die Bezugsberichtigten aus einer bestehenden Lebensversicherung sind minderjährige Kinder, die bei der Ex-Frau leben, kann diese automatisch über das Gelder der Kinder verfügen, da sie der gesetzliche Vormund ist?! Oder muss sie die Ausgaben für die Kinder belegen?
Wäre tolle wenn ich hierauf eine schnelle Antwort bekommen könnte, möchte nämlich verhindern, dass den Kindern zum 18. Geburtstag kein Geld mehr zur Verfügung steht.
DANKE!!
Liebe Grüße
Sonne
Antwort: Das tolle bei einer LV ist, dass die Versicherungssumme nicht in die Erbmasse fällt, wenn man sich nicht selbst BR macht (oder nichts verfügt). Dumm nur, dass der Versicherer keine konkrete Absprache mit Ihnen gültig treffen kann, wer und wie das Geld wann fließen soll, soweit es um noch nicht volljährige Kinder geht.
Natürlich muss der gesetzliche Vertreter das Geld für die Kinder verwalten. Allerdings darf er es auch zum Lebensunterhalt der Kinder verwenden. Das muss er ggf nicht mal nachweisen, sondern nur darlegen (beschreiben).
Leider habe ich oft genug erlebt, dass die Kinder nicht an „ihr“ Geld kommen. Das kann schon daran scheitern, dass den Kindern die Versicherungsgesellschaft nicht bekannt ist, oder diese sich mit der Erklärung des Erziehungsberechtigten (ist weg, gab nichts oder ähnlich) zufrieden geben.
Ich würde DRINGEND empfehlen, mit einem Notar zu sprechen oder - wenn das Geld dafür fehlt - beim Amtsgericht vorsprechen, was man dort rät. Auch eine Möglichkeit (Risiko) ein Konto auf den eigenen Namen anlegen, welches nur die Kinder kennen und dieses Konto als „Zugunsten“ Konto ausweisen lassen (Kinder), welches durch heutige Erklärung mit dem 18. LJ Vollmacht erhält (Mit Bank absprechen, formulieren, nicht bei allen Banken bekannt/ Beliebt. Je Kind ein Konto und BR z.B je 1/3 bei 3 Kindern beim Verischerer mit Kontonennung und Kindesnamen. Gefahr: Minderjährige hilflos, wenn Konto bekannt wird.
Hallo,
im Grunde alles richtig erkannt! Die Kinder können, da noch nicht volljährig, nicht alleine über das Geld verfügen. Die Mutter müsste, falls sie etwas von dem Geld ausgibt, belegen wofür.
Im Idealfall zahlt die Versicherung das Geld garnicht erst aus, sondern wartet, bis die Kinder volljährig sind. Auch so etwas geht. Der Versicherungsnehmer hat hier alle Möglichkeiten, von daher empfiehlt es sich, vielleicht einmal mit der Versicherung zu sprechen und die Auszahlungsmodalitäten im Voraus zu klären. Bringt etvl. einen ruhigeren Schlaf! 
Gruß
A. Haid
HALLO Zusammen,
ich habe leider eine aktuelle Fragen… Die Bezugsberichtigten
aus einer bestehenden Lebensversicherung sind minderjährige
Kinder, die bei der Ex-Frau leben, kann diese automatisch über
das Gelder der Kinder verfügen, da sie der gesetzliche Vormund
ist?! Oder muss sie die Ausgaben für die Kinder belegen?
hi, tut mir leid, bin selbst nur als interessiert eingetragen… kann dir leider nicht helfen… Grüsse
Wäre tolle wenn ich hierauf eine schnelle Antwort bekommen
könnte, möchte nämlich verhindern, dass den Kindern zum 18.
Geburtstag kein Geld mehr zur Verfügung steht.
DANKE!!
Liebe Grüße
Sonne
Hallo Alex,
vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe. Leider kann der Versicherungsnehmer dies nicht mehr umsetzen, da er verstorben ist und jetzt einfach die Gefahr besteht, dass die Mutter eventuell das Geld „für die Kinder“ ausgibt. Deswegen die Anfrage, wie man dies verhindern kann bzw. ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, was für den „Lebensunterhalt“ der Kinder aus diesem Betrag gezahlt werden darf.
Vielleicht hast Du dazu auch eine Antwort?!
Lieben Gruß
Kerstin
Lieber Holger,
vielen lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort, werde mein Glück mal beim AG bzw. bei der Bank versuchen.
Lieben Gruß
Kerstin
Hallo sonne_1508,
das Geld bekommt immer der, der im Besitz der Police ist. Schwierig wird es, wenn die Fälligkeit der Auszahlung nach Deinem Ableben ist. Hierbei gesetzliche Erbfolge solange Deine Kinder noch minderjährig sind, also Deine Ex als gesetzlicher Vormund. Was sie damit macht, interessiert niemandem. Wenn es schon eine Lebensversicherung sein muss, dann lass Sie von Deiner Versicherung umwandeln in eine Versicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt. Der sollte dann so festgelegt sein, das die Kinder zum Auszahlungszeitpunkt 18 Jahre sind. Solange bleibt das Geld bei der Versicherung und die Police bei einem Rechtsanwalt oder Notar. Aber bedenke auch, das es sein kann, das es diese Versicherung zum Auszahlungszeitpunkt gar nicht mehr gibt, was dann?
Hallo Kerstin,
ganz ehrlich: Ich glaube, hierzu würde ich mir keinen Rat eine Versicherungs-„Fuzzis“ einholen, wie ich einer bin, selbst wenn er oder sie es gut meint. Alles was mit dem Versicherungsbereich zu tun hat, ist ja bereits geschehen. Hier kann wohl nur jemand aus dem juristischen Bereich verlässliche Auskunft geben.
Toi toi und ich hoffe, das Geld kommt dort an, wo es hin soll!!
Nochmals Gruß aus Berlin
Alexander Haid
Versicherungsmakler
Hallo Sonne,
es ist so, dass der gesetzliche Vormund über das Geld verfügen kann. Er hat die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, was aber auch bedeutet, dass er erst dann Rechenschaft ablegen muss, wenn die Kinder 18 sind.
Du kannst darauf nur Einfluss nehmen, indem Du Dich an die Versicherung wendest und darauf bestehst, dass das Geld erst zum 18.ten Geburtstag der Kinder ausgezahlt wird. Sollte die sich als nicht-zuständig erklären, so hilft nur der Gang zum Familiengericht.
Bitte erst fertig lesen!
Das hat allerdings Vor- und Nachteile. Es kommt darauf an, wie alt die Kinder sind. Du musst davon ausgehen, dass der Euro nur eine Übergangswährung ist und durch eine neue Währung ersetzt wird. Da es sich bei der Lebensversicherung um ein Geldwert handelt, wäre das Geld in der Lebensversiherung von Heute auf Morgen ohne Wert. Daher sollte das Geld in einem Sachwert angelegt werden, so dass der Wert auch dann erhalten bleibt, wenn der Geldwert erlischt.
Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht. Es ist nur eine Menge Papierkrieg. Du musst zu dem Gericht gehen, welches festgelegt hat, dass die Ex-Frau die Vormundschaft hat und dort eine entsprechende Verfügung beantragen, dass die Kinder erst mit dem 18.ten Lebensjahr das Geld ausgezahlt bekommen. Die Auszahlung von der Versicherung kann auf ein Treuhandkonto (Notaranderkonto) vorgenommen werden. Bei einer guten Anlage im Sachwert, steigt der Wert der Summe entsprechend. Dies ist z.B. beim SALI der Fall. Machte im vergangenen Jahr 12,29% und ist in neuen Energien breit gefächert angelegt. Bei Erreichen des 18.ten Lebensjahres können die Kinder selbst entscheinden, was sie mit dem Geld tun wollen. Habt Ihr Beide das Erziehungsrecht, so müsst Ihr Euch einigen, was mit dem Geld geschehen soll. Es darf immer nur zum Wohle der Kinder verwendet werden - nicht zum persönlichen Gebrauch.
Jetzt ist zu klären, ob die Ex-Frau tatsächlich als gesetzlicher Vormund bestellt ist (Familiengericht). Es richtet sich nach dem Erziehungsrecht der Kinder. Das Aufenthaltsrecht ist davon unberührt. Das bedeutet, auch wenn die Kinder bei der Ex-Frau leben, so hat sie nicht unbedingt auch das alleinige Erziehungsrecht. Habt Ihr Beide das Erziehungsrecht, dann hat sie keine Verfügung über die Gelder der Kinder. Sollte sie es dennoch tun, so macht sie sich strafbar. Allerdings ist es vom Gesetz her vorgesehen dass Du vorher tätig werden musst. Sicher hast Du schon von dem Satz gehört: „Wo kein Kläger - da kein Richter!“ Also überlegt handeln, dann bestehen auch gute Aussichten dieses Vorhaben umzusetzen.
Ich hoffe, dass ich Dir mit dieser Antwort weiter helfen konnte.
Lieber „63303Manni 1951“
,
Danke für die ausführliche Antwort. Die Befürchtung hatte ich leider auch, dass die Mutter das Geld „für die Kinder“ ausgeben kann wobei natürlich „für die Kinder“ sehr breitgefächert ausgelegt werden kann. Schade, ich dachte, wenn sie bereits die Halbwaisenrente erhält, wären zumdinstens die Gelder der Versicherung nachweisungspflichtig und zwar direkt bzw. vor der Ausgabe und nicht erst wenn die Kinder 18 sind. Dann kann es zu spät sein.
Da ich kein Sorgerecht habe, ist sie nun allein Verfügungsberechtigt, ich denke da wird uns der Gang zum Familiengericht nicht erspart bleiben.
Wie gesagt, vielen lieben Dank für die Antwort.
Eine schöne Woche
Sonne
Hallo Sonne,
falls der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist kann der Versicherungsnehmer um der Problematik aus dem Weg zu gehen normalerweise doch das Bezusgrecht ändern.
Ist dies nicht möglich, gilt bei einer Versicherungsleistung an die Kinder meiner Meinung nach das gleiche, als wenn minderjährige Kinder ansonsten Geld bekommen. Inwieweit hier der gesetzliche Vormund entsprechend treuhänderisch das Geld verwalten muss oder für die Kinder ausgeben kann ist dann kein Versicherungsthema mehr und ich kann da leider nicht weiter helfen.
viele Grüße
Thomas
Dank Thomas K.,
für die Reaktion, leider ist es zu spät für die Änderung der Bezugsberechtigten oder Einbau einer Klausel.
Schöne Grüße
Sonne
Hallo,
meines wissens ist es so, dass Ihre Exfrau über das Geld verfügen kann denn es fällt in die Erbmasse ihrer Frau und sie ist der Vormund der Kinder.
Sie können das Bezugsrecht jedoch ändern und einer Person ihres Vertrauens übertragen die das Geld dann ihre Kinder weitergeben.
Guten Tag,
diese Frage wurde bereits unter www.de beantwortet. Bitte die Suchfunktion nutzen.
Hier gibt es keine Neuerungen.
Bei google einfach „Lebensversicherung Bezugsberechtigung minderjährige Kinder“ eingeben und sie gelangen auf die Fragestellung im www.de
Viel Erfolg und schöne Grüße
bei minderjährigen Kinder entscheidet das Gericht ob das Geld freigegeben wird oder nicht.An sich verwaltet der obsorgeberechtigte das Vermögen des minderjährigen Kindes ohne das dazu eine Aufstellung der Ausgaben gemacht werden müssen. Wenn die Kinder z.B eine Ausbildung finanziert bekommen oder Klassenfahrten damit ermöglicht werden so ist das im Sinne der Kinder auch wenn dan bis 18 nichts mehr da ist. Bei höheren Beträgen die nicht unmittelbar zum Verbrauch notwendig sind wird das Geld im normalfall auf mündelsichere Veranlagungen bespart.
Da sollten Sie hier einen RA fragen.
Gruß
Dennis
Läuft die Lebensversicherung denn jetzt aus?
Hallo,
da hilft ein Anruft bei der Versicherung.
Dort fragen was im Leistungsfall geschieht; ob die Kinder das Geld sofort erhalten oder erst zum 18. Geburtstag.
In wie weit die Mutter das Geld dann ausgeben könnte kann ich nicht beantworten.
Ich denke aber da Kinder nicht geschäftsfähig sind wird die Mutter die Konten verwalten und wird auch Zugriff haben.
Gruß
Franjo
Hallo!
Tut mir Leid, damit kenne ich mich nicht aus.
Gruß
H. Sanders
HALLO Zusammen,
ich habe leider eine aktuelle Fragen… Die Bezugsberichtigten
aus einer bestehenden Lebensversicherung sind minderjährige
Kinder, die bei der Ex-Frau leben, kann diese automatisch über
das Gelder der Kinder verfügen, da sie der gesetzliche Vormund
ist?! Oder muss sie die Ausgaben für die Kinder belegen?
Wäre tolle wenn ich hierauf eine schnelle Antwort
bekommen
könnte, möchte nämlich verhindern, dass den Kindern zum 18.
Geburtstag kein Geld mehr zur Verfügung steht.
DANKE!!
Liebe Grüße
Sonne
Hallo,
hier hilft die Änderung des Bezugsrecht! Es ist ja bestimmt ein widerurfliches Bezugsrecht?
MfG
Slowik