Bezugsdauer v. Arbeitsloseng. n. Selbstständigkeit

Hallo,

aufgrund einer Insolvenz wurde ich mit 59 Jahren arbeitslos und hatte Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld.
Da ich keine neue Anstellung gefunden habe, habe ich mich selbständig gemacht und 9 Monate Gründungszuschuß erhalten. Auch die weiteren 300,- € - 6 Monate lang - wurden mir gewährt.

Während meiner Selbständigkeit habe ich 16 Monate in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Aus meiner Arbeitslosigkeit vor der Gründung hatte ich noch einen Restanspruch von 3 Monaten und 10 Tagen auf Arbeitslosengeld.

Da mein Geschäft nicht gut läuft und ich ohne Zuschuß nicht überleben kann, denke ich nun darüber nach mich wieder Arbeitslos zu melden.

Nun meine Frage: weiß jemand wie lange ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe anhand der oben gemachten Angaben? Ich habe schon mehrfach im Internet nachgeforscht und die unterschiedlichsten Angaben und Beiträge gefunden?

Danke für Euere Hilfe!

Hallo,

bin nur Laie und kann daher keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Zunächst zum Restanspruch von 3 Monaten und 10 Tagen.
Dieser Anspruch ist durch den Gründungszuschuss verrechnet worden, da zur Bewilligung dieses Zuschusses ein ALG 1-Anspruch von mind. 3 Monaten bestehen muss.

Aufgrund der 16-monatigen Leistung in die freiwillige ALV besteht meiner Meinung nach ein neuer Anspruch von 8 Monaten.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Viele Grüße

knuffel1958

HAllo,

ein bereits bestätigter Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt natürlich mit einem neueren Anspruch. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist u.a. erloschen, wenn nach seiner Entstehung 4 Jahre verstrichen sind. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist von 4 Jahren auf eine nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen können, falls Sie durch eine neue Beschäftigung oder durch andere Versicherungszeiten nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllen. Sind vier Jahre vergangen, kann der (Rest-)Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.

Haben Sie in den letzten 4 Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Ihr neuer Anspruch um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer des erworbenen neuen Anspruchs.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zen…

MfG

Hallo, kann dir da leider, leider nicht weiterhelfen,sorry!