Hallo,
ich habe gehört, dass sich die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 ändert, wenn man eine Fort- oder Weiterbildung macht, und zwar im Verhältnis 2:1. Heißt das, wenn man 2 Monate Weiterbildung macht bekommt man insgesamt 1 Monat weniger ALG 1 bezahlt? Oder 1 Monat mehr insgesamt? Ich bräuchte dazu auch eine belastbare aktuelle Quelle, sonst glaub man mir nicht:wink:
Ich weiß, das ist keine allzu schwere Frage, wenns jemand nicht direkt weiß oder keine Lust hat bitte nicht antworten!
Vielen Dank im Voraus trotzdem!
Fabi123