Bezugsdaueränderung ALG 1 bei Fort-/Weiterbildung

Hallo,

ich habe gehört, dass sich die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 ändert, wenn man eine Fort- oder Weiterbildung macht, und zwar im Verhältnis 2:1. Heißt das, wenn man 2 Monate Weiterbildung macht bekommt man insgesamt 1 Monat weniger ALG 1 bezahlt? Oder 1 Monat mehr insgesamt? Ich bräuchte dazu auch eine belastbare aktuelle Quelle, sonst glaub man mir nicht:wink:

Ich weiß, das ist keine allzu schwere Frage, wenns jemand nicht direkt weiß oder keine Lust hat bitte nicht antworten!

Vielen Dank im Voraus trotzdem!
Fabi123

@Fabi123,
der Link erklärt dir alles.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/Navigation/zen…

ich hoffe dass ich dir helfen konnte.

mfg falkoo

Sorry - aber darüber weiss ich nicht so genau Bescheid und deshalb kann ich es dir leider nicht beantworten. Wenn du aber schon selbst weisst, dass dies keine schwere Frage ist - wieso fragst du dann Andere?

Hallo,
habe ich noch nie gehört.
l.g.

Hallo Fabi123,
wenn du bei google unter „ALG1 bei Fortbildung“ schaust, kannst du fast alles wichtige lesen.
Gruß ossel111

Hallo Fabi123,
ich kann dir 100% bestätigen, dass sich die Dauer des Anspruchs auf ALG1 infolge einer Weiterbildung im Verhältnis 2:1 verlängert. Ich habe im letzten Jahr eine Weiterbildung (Dauer 6 Monate) gemacht und habe 3 Monate länger ALG 1 bekommen. Diese Weiterbildung ist von der Agentur für Arbeit anerkannt worden und VORHER mit dieser abgesprochen. Liegt dein Problem vielleicht an diesen beiden Punkten?
Ich bin mir nicht mehr sicher, ob diese Reglung auch in dem Heftchen mit Ratschlägen für Arbeitslose steht. Kann nur von mir ausgehen!
Ich hoffe, ich konnte trotzdem helfen!
MfG

Hallo, wenn du z.B. eine Fortbildung machst von insgesamt 2 Monaten bekommst du einen Monat mehr ALG I zzgl. Fahrgelderstattung zur Fortdungsstätte. Das weiß ich aus eigener Erfahrung, der Träger deiner gewünschten Fortnildung kann dir das bestätigen und entsprechende Paragraphen vorlegen.

Das ist natürlich Unsinn. Dann würden ja Fortbildungswillige abgeschreckt und bestraft.

Das Gegenteil ist der Fall, die Zeit der Fortbildung verlängert nötigenfalls den Leistungsbezug.

Hallo,

habe leider keine Ahnung.

lg. gold-marie

Hallo,

für 2 Tage Weiterbildung mindert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld jeweils um 1 Tag (§148 SGBIII).
Zudem hat man nach Beendigung bestimmter Maßnahmen (FbW) noch mind. 30 Tage Restanspruch, auch wenn man tatsächlich weniger hätte.

Gruß

Das stimmt. Die Weiterbildung muss nur durch die Arbeitsagentur unterstützt werden.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/Navigation/zen…

Hallo,

genau diese Stelle ist mein Problem, die hatte ich nicht verstanden, bzw. war nicht sicher wie’s gemeint ist. Ob sich der Anspruch ZUSÄTZLICH zu den 2 Tagen während der Weiterbildung, in denen man ja auch GEld bekommt, um einen Tag verringert oder ob 2 Tage Geldbezug während der Weiterbildung wie ein Tag gezählt werden (und ich bin inzwischen recht sicher das 2. stimmt - endgültige Bestätigung gibts dann vom Sachbearbeiter).
Gruß

Danke, irgendwie hatte ich nur PDFs von der Arbeitsagentur gefunden und da ists uneindeutiger formuliert.
Grüße

@Fabi123,
danke für die Rückmeldung.

Ein Anspruch von Leistungen für eine Fortbildung bekommt man höchsten in einer Höhe von 670 €.
Übersteigen Lehrlingsgehalt inkl. sonstige Einkünft bezahlt der Staat nichts mehr.
Wünsche dir alles Gute auf deinem weiteren Weg.

mfg falkoo

Hallo,

das 2. stimmt. Der SB wird dir das bestätigen, da es sich hierbei um eine gesetzliche Grundlage handelt und nicht um eine Richtlinie, die ermessensabhängig ist.

Gruß