Bezugspunkt bei Formulierung "Miete bleibt X Mon. fest, danach Indexmiete"

Hi,

stellen wir uns einen Standard (H&G) Mietvertrag vor.
Die Option „Indexmiete“ wird darin erläutert und insbesondere gesagt,
dass sich eine Erhöhung jeweils bezüglich dem Preisindex-Stand
bei Vertragsschluss bzw. bei der letzten Erhöhung berechnet.

Nun stellen wir uns Mieter vor, die nicht allzu schnell eine Mieterhöhung
wünschen, und bei Vertragsabschluss eine ergänzende Klausel
aushandeln, die da laute (Zahl beispielhaft):
" Miete bleibt 30 Mon. fest, danach Indexmiete"

Der Vermieter wird sicherlich dazu tendieren, nach Ablauf der 30 Mon.
den Anstieg des Preisindex seit Vertragsschluss zu berücksichtigen
(z.B. etwa 5%). Der Mieter hingegen habe im Sinn, dass durch die o.g.
ergänzende Klausel eben der Start des „Verfahrens“, mathematisch
also der Bezugspunkt, um 30 Monate verschoben wird - was einen
deutlichen Unterschied bedeutet, auch wenn danach natürlich (jeweils
eher moderate) Erhöhungen auf dieser (niedrigeren) Basis erfolgen.

Welche Chancen hätte ein Mieter in so einem Fall, dass der
Bezugspunkt der (ersten) Index-Mieterhöhung nicht der Vertragsschluss
wäre, sondern aufgrund der Ergänzung eben 30 Monate später?

Happy discussing,
Hauke

Nun stellen wir uns Mieter vor, die nicht allzu schnell eine
Mieterhöhung
wünschen, und bei Vertragsabschluss eine ergänzende Klausel
aushandeln, die da laute (Zahl beispielhaft):
" Miete bleibt 30 Mon. fest, danach Indexmiete"

Wenn man ein konkretes Ziel verfolgt und dieses vertragsfest vereinbaren will, sollte man das so formulieren, dass man es auch erreicht und es keine Zweifel gibt.

Verträge zu schließen, die derart schwammige Formulierungen enthalten, ist wenig zielführend, da sie ggf. genau das Gegenteil dessen bewirken, was gewünscht war.

Guten Morgen!

Danke für Deine Antwort. Deine Hinweise sind vollkommen richtig.
Nun sei es eben so, sagen wir einfach, weil die Mieter Laien sind.
Nehmen wir weiter an, dass die Formulierung und Ergänzung im
Vertrag durch die Vermieterseite vorgenommen wurde (auch wenn
es im Ergebnis unerheblich ist).

Mich interessiert, wie es konkret in diesem Fall aussehen könnte.
Falls eine Klärung zwischen den Parteien nicht möglich wäre,
welche „Instanz“ (idealerweise vorgerichtlich) könnte klärend /
vermittelnd unterstützen?

Das Gegenteil dessen, was erreicht werden sollte, würde hier
vermutlich nicht passieren, „schlimmstenfalls“ würde der Mieter
wohl 30 Mon. keine Mieterhöhung, und dann die genannten vlt.
5% auf einmal tragen müssen. Bestenfalls hätte er die Basis für
das Verfahren verlegt. Als Laie fehlt sicherlich regelmäßig die
Übung :wink:

Danke,
Hauke

Falls eine Klärung zwischen den Parteien nicht möglich wäre,
welche „Instanz“ (idealerweise vorgerichtlich) könnte klärend
/
vermittelnd unterstützen?

Die Frage nach Vermittlung zwischen den Parteien stellt sich doch, wenn überhaupt, erst, wenn das Ganze rechtlich gewürdigt wurde.

Rechtsanwalt oder Mieterverein könnten das sicher einschätzen.

Moin moin,
inzwischen hat eine befreundete Anwältin ihre Einschätzung einer solchen Sachlage
geäußert; freilich sei die Formulierung nicht ganz klar, könne aber deswegen nicht
automatisch zu Ungunsten des Mieters ausgelegt werden. Immerhin gebe es genug
(mitunter einfachere) Formulierungsmöglichkeiten, wo die Absicht des Vermieters
deutlicher würde, insbes.: „Die erste Mieterhöhung erfolgt nach X Monaten“ und ggf.
noch „danach jährlich“

Viele Grüße,
Hauke