Hi,
stellen wir uns einen Standard (H&G) Mietvertrag vor.
Die Option „Indexmiete“ wird darin erläutert und insbesondere gesagt,
dass sich eine Erhöhung jeweils bezüglich dem Preisindex-Stand
bei Vertragsschluss bzw. bei der letzten Erhöhung berechnet.
Nun stellen wir uns Mieter vor, die nicht allzu schnell eine Mieterhöhung
wünschen, und bei Vertragsabschluss eine ergänzende Klausel
aushandeln, die da laute (Zahl beispielhaft):
" Miete bleibt 30 Mon. fest, danach Indexmiete"
Der Vermieter wird sicherlich dazu tendieren, nach Ablauf der 30 Mon.
den Anstieg des Preisindex seit Vertragsschluss zu berücksichtigen
(z.B. etwa 5%). Der Mieter hingegen habe im Sinn, dass durch die o.g.
ergänzende Klausel eben der Start des „Verfahrens“, mathematisch
also der Bezugspunkt, um 30 Monate verschoben wird - was einen
deutlichen Unterschied bedeutet, auch wenn danach natürlich (jeweils
eher moderate) Erhöhungen auf dieser (niedrigeren) Basis erfolgen.
Welche Chancen hätte ein Mieter in so einem Fall, dass der
Bezugspunkt der (ersten) Index-Mieterhöhung nicht der Vertragsschluss
wäre, sondern aufgrund der Ergänzung eben 30 Monate später?
Happy discussing,
Hauke