Bezugspunkt zur Aussage im SGB

Hallo,

suche einen Bezugspunkt zu Folgenden Aussagen im SGB II:

  • Sperrzeit für Krankenversicherung gibt es nur
    beim ALG I, nicht beim ALG II
  • Grundfreibetrag für jede Person 200 € pro Lebensjahr
    was nicht Angerechnet werden darf
  • wo die Informationen stehen was als Angemessen gilt
    zwecks Eigentum zb.500 m² in der Stadt 800 m² auf dem Land
    usw.

mfG
Somba

Hallo,

suche einen Bezugspunkt zu Folgenden Aussagen im SGB II:

Was verstehst du denn darunter? Willst du die §§ wissen, wo das steht?

  • Sperrzeit für Krankenversicherung gibt es nur
    beim ALG I, nicht beim ALG II

Sperrzeit gibts für alg und (unter bestimmten Umständen) für alg II. Was das jetzt deiner Meinung nach mit der Sperrung von Krankenversicherung zu tun haben soll, versteh ich nicht. Oder meinst du, dass wenn alg (I oder II) gesperrt wird das auch eine „Sperre“ der Krankenversicherung beinhaltet?

  • Grundfreibetrag für jede Person 200 € pro Lebensjahr
    was nicht Angerechnet werden darf

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

  • wo die Informationen stehen was als Angemessen gilt
    zwecks Eigentum zb.500 m² in der Stadt 800 m² auf dem Land

Was meinst du denn hier? Grund und Boden? Wohnungsgröße? Oder was?

usw.

???

MfG

// §§ wissen, wo :das steht?
ja genau welcher Paragraph.

// Sperrung von Krankenversicherung
im Internet bin ich auf eine Seite gestoßen wo stand
das wenn man eine Speere Verhängt bekommt
bei ALG1 auch in der Krankenkassenversicherung gekündigt
wird und bei ALG2 nur der Finanziellen Hahn zugedreht wird.

// Was meinst du denn hier? Grund und Boden? Wohnungsgröße
Grund, Boden von einem Grundstück und wie Groß das
Haus maximal sein darf im m².

im Internet bin ich auf eine Seite gestoßen wo stand
das wenn man eine Speere Verhängt bekommt
bei ALG1 auch in der Krankenkassenversicherung gekündigt
wird

Nö. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__19.html + http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html

und bei ALG2 nur der Finanziellen Hahn zugedreht wird.

Bei alg II kommts aufs Alter an. Wenn nur das alg II gemindert wird, wird ja die KK trotzdem noch bezahlt.

Was meinst du denn hier? Grund und Boden? Wohnungsgröße

Grund, Boden von einem Grundstück und wie Groß das
Haus maximal sein darf im m².

Das weiß dann vielleicht jemand anderes hier. Ich weiß es jedenfalls nicht.

MfG

Hallo

Was meinst du denn hier? Grund und Boden? Wohnungsgröße

Grund, Boden von einem Grundstück und wie Groß das
Haus maximal sein darf im m².

Das weiß dann vielleicht jemand anderes hier. Ich weiß es
jedenfalls nicht.

max Wohnfläche 130m²

MfG

LG
Mikesch