Bezugsrecht geändert Steuern fällig?

Hallo,

mal angenommen jemand möchte das Bezugsrecht seiner LV auf jemand anderes übetragen, keine Verwandschaft. Versicherung besteht nun seit 20 Jahren und zalt dieser Jahr aus, sind dan für den „neuen“ Bezugsberechtigten bzw. Begünstigten Steuern fällig ?

Warum willst Du das Bezugsrecht ändern? Lass es doch auf Dein Konto auszahlen und verjubel es gemeinsam mit der Person, die Du eh im Bezugsrecht bedenken wolltes, zumal, wenn die LV sowieso dieses Jahr ausgezahlt wird - das macht keinen Sinn, es zu ändern.
Anders wäre es, wenn Du das Bezugsrecht im Todesfall ändern lassen möchtes, dann greift die volle Steuerlast auf die Person, wenn Sie nicht mit Dir 1.Grades verwandt ist, handelt es sich um Deinen Bruder/Schwester, dann ist 2. Grades dran - aber z. B. eine Lebensgefährte/(in) zahlt, abzüglich eines minimales Friebetrages, ich glaub so um die 30% Steuern auf die Auszahlungssumme…
Ich hoffe, Dir weiter geholfen zu haben…
Carmen

Da eine Übertragung des Bezugsrechts im Erlebensfall nur Sinn macht, wenn VN kein Vermögen haben darf, ist dies eine heisse Kiste.
Der Wert der LV hätte doch wohl schon vorher offengelegt werden müssen!

Da ich ohne weitere Infos davon ausgehen muss, dass hier gegen geltendes Recht verstossen werden soll, werde ich mich nicht weiter äußern.

Grüße
Tycoon