Bezugsrecht gültig obwohl im Testament enterbt ?

Guten Abend,

würde eine Tochter aus erster Ehe vom leiblichen Vater enterbt, wie würde es um das Bezugsrecht einer Rentenversicherung aussehen in die sie als „Kinder“ mit aufgeführt ist (aber nicht namentlich)?

Könnten die drei Erben nun gegen dieses Bezugsrecht vorgehen und behaupten, das die Tochter durch die Enterbung bestimmt auch nichts aus der Rentenversicherung bekommen sollte?
Obwohl die Versicherung nicht zum Nachlass zählen würde?

Viele Grüße
lalu05

Hallo,

Bezugsrecht geht immer vor Erbrecht!!

VG René

Guten Tag,

was könnte man denn dann tun, wenn die Geschwister nun die erforderliche Unterschrift für die Auszahlung der Versicherung zurückhalten? Und das z.B. seit 6 Monaten?
Sind einem da die Arme gebunden ?

Viele Grüße
lalu05

Hallo,

dafür vieleicht mal mit nem Anwalt reden. Ggf. gibt es dafür gesetzliche Grundlagen, deren Kenntnis sich mir entzieht.

VG René