Guten Abend,
würde eine Tochter aus erster Ehe vom leiblichen Vater enterbt, wie würde es um das Bezugsrecht einer Rentenversicherung aussehen in die sie als „Kinder“ mit aufgeführt ist (aber nicht namentlich)?
Könnten die drei Erben nun gegen dieses Bezugsrecht vorgehen und behaupten, das die Tochter durch die Enterbung bestimmt auch nichts aus der Rentenversicherung bekommen sollte?
Obwohl die Versicherung nicht zum Nachlass zählen würde?
Viele Grüße
lalu05