Bezugsrechte bei einer Kapitalerhöhung einer AG

Hallo,

in der Berufsschule besprechen wir gerade die ordentliche Kapitalerhöhung einer AG. In einer vom Lehrer gestellten Bsp.aufgabe liegt folgender Sachverhalt vor:
Bezugsverhältnis: 8 : 3 (für 8 Bezugsrechte gibts 3 junge Aktien)
Nun soll ein Aktionär, der 300 Bezugsrechte hat, soviele junge Aktien wie möglich erwerben, ohne allerdings zusätzliche Bezugsrechte zu kaufen.
Wenn er 111 Aktien kauft benötigt er dafür ja 111/3*8=296 Bezugsrechte.
Unser Lehrer sagt allerdings, er könne 112 Aktien beziehen und müsse dafür 112/3*8=298,66 Bezugsrechte wahrnehmen.
Meine Fragen: Kann man Bruchteile eines Bezugrechtes wahrnehmen? (bitte wenn möglich mit Gesetzesgrundlage)
Könnte der Aktionär 299 Bezugsrechte wahrnehmen und dafür 112 Aktien bekommen? (Verlustgeschäft; 1/3 Bezugsrecht verliert er ja dadurch)Wenn ja, wer erhält den Gewinn (Verlust und Gewinn muss sich ja ausgleichen)?

Im Grill /Perczyinski steht, das Bezugsrechte nicht variabel gehandelt werden (leider ohne Gesetzesangabe). Was sagt mir das?

Im Aktiengesetz hab ich schon gesucht, aber keine Antworten gefunden. (http://bundesrecht.juris.de/aktg/index.html)

Vielen Dank schon mal für eure Bemühungen.

Hi,

Bezugsverhältnis: 8 : 3 (für 8 Bezugsrechte gibts 3 junge
Aktien)
Nun soll ein Aktionär, der 300 Bezugsrechte hat, soviele junge
Aktien wie möglich erwerben, ohne allerdings zusätzliche
Bezugsrechte zu kaufen.

das ist ja eine überschaubare Aufgabe.

Wenn er 111 Aktien kauft benötigt er dafür ja 111/3*8=296
Bezugsrechte.

Exakt.

Unser Lehrer sagt allerdings, er könne 112 Aktien beziehen und
müsse dafür 112/3*8=298,66 Bezugsrechte wahrnehmen.

Das Verhältnis ist 8:3 und nicht 2,66:1! Entweder begnügt sich der Aktionär also mit 111 neuen Aktien und verkauft 4 überbleibende BZR oder er kauft 4 BZR dazu und bezieht 112. Gleiches würde gelten, wenn das Kürzen in ganzen Zahlen endet: Bei 100:10 kann ich nicht sagen „Ich habe nur 10 BZR und will dafür eine Aktie“.

Meine Fragen: Kann man Bruchteile eines Bezugrechtes
wahrnehmen? (bitte wenn möglich mit Gesetzesgrundlage)

Nein, kann man nicht. Das Clearing/Settlement klappt nur mit ganzen BZR. Wenn dein Lehrer anderer Meinung ist, möge er entsprechende Regelungen und mindestens ein Beispiel mit WKN nennen.

Im Grill /Perczyinski steht, das Bezugsrechte nicht variabel
gehandelt werden (leider ohne Gesetzesangabe). Was sagt mir
das?

Da schaust du z.B. mal in § 10 der Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse unter:
http://www.deutsche-boerse.com
Für BZR ist grundsätzlich nur der Kassahandel vorgesehen. Fürs erste dürfte diese Beschreibung reichen, um was es sich dabei handelt:
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6rsenkurs#Kassakurs
Ansonsten frag deinen Lehrer, dass er es erklärt. Aber teile uns zwecks Überprüfung mit, was er sagt :wink:

Im Aktiengesetz hab ich schon gesucht, aber keine Antworten
gefunden. (http://bundesrecht.juris.de/aktg/index.html)

Nee, das Aktiengesetz regelt ja auch eher das Thema Aktien und nicht den Bezugsrechtshandel. Ein direktes Bezugsrechtshandelsgesetz gibt es aber nicht :wink:

Fragen? Immer her damit.

Gruß
Nils

Hallo,

also die eigentliche Aufgabe lautet:
Eine AG erhöht die Grundkapital von 180 Mio € auf 247,5 Mio €. Alter Aktienkurs: 382€; Ausgabepreis junger Aktien: 250€
Aus dieser Aufgabenstellung hatte ich jetzt schon das Bezugsrecht ermittelt, nämlich:
Altes Grundkapital : Kaperhöhung = 180 Mio : 67,5 Mio = 2,66 : 1
Da mir das Bezugsrecht ja sagt, dass ich x Bezugsrechte brauche, um y junge Aktien zu kaufen, habe ich dann das Verhältnis solange erweitert, bis ich ganze Zahlen habe (also 8:3)
Gibt es denn auch ungerade Bezugsverhältnisse? Aber dann würde man ja wohl auch Bruchteile wahrnehmen können, also muss ich doch auf 8:3 erweitern, oder?
Die Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse hab ich mir angeschaut, ich finde §32 Absatz 4 passt auch ganz gut zum Thema:

„(4) Die Geschäftsführung setzt für jedes Wertpapier die Mindestnennwerte /Mindeststückzahlen(Mindestschlussgrößen) fest. Nur Aufträge über den Mindestschluss oder ein ganzzahliges Vielfaches
davon (Roundlots) sind für den fortlaufenden Handel geeignet und können dort zur Ausführung kommen; sonstige Aufträge (Oddlots) werden in der Auktion ausgeführt. Die Geschäftsführung kann für Aufträge in Auktionen des Handelssegments Blockhandel besondere Mindestschlussgrößen und handelbare Stückzahlen oberhalb dieser Mindestschlussgrößen festsetzen.
(5) Die Geschäftsführung kann bestimmen, daß für den Handel in zu bezeichnenden Wertpapieren lediglich Aufträge mit einer bestimmten Mindestgröße zulässig sind.“

So, des weiteren haben wir dann für einen Aktionär mit 300 Altaktien die drei Hauptmöglichkeiten (Verkauf aller BRe, Operation Blanche, Wahrnehmung aller BRe) durchgerechnet.
Bei der letzten Variante hab ich immer noch Probleme:
klar ist: für 296 BRe bekommt er 296/8*3 = 111 junge Aktien.
kauft er weitere 4 BRe, dann bekommt er für diese 8 BRe nochmals 3 Aktien (dann 114 [du hattest 112 geschrieben])
Was ist nun mit der Möglichkeit eines Verlustgeschäftes (3 BRe wahrnehmen für 1 Aktie); geht das??? Und wer erhält dann den Gewinn (Wert von 1/3 BR)?
Und noch mal so ganz generell: BRe sind ja dafür da, damit die AltAktionäre die Möglichkeit haben ihre Anteile an dem Unternehmen zu behalten. Wenn man jetzt vor so eine „krummen“ Kaperhöhung z.B. nur 5 Aktien hält, dann hat man ja gar keine Chance seine prozentualen Anteile am Unternehmen gleich zu halten, oder?

Viele Grüße

Hi,

Gibt es denn auch ungerade Bezugsverhältnisse? Aber dann
würde man ja wohl auch Bruchteile wahrnehmen können, also muss
ich doch auf 8:3 erweitern, oder?

Nein, gibt es nicht. Ja, man muß erweitern.

Die Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter
Wertpapierbörse hab ich mir angeschaut, ich finde §32 Absatz 4
passt auch ganz gut zum Thema:

Der Handel findet eh nur in ganzzahligen Stücken statt, das Round Lot hat mit Bezugsgrößen rein gar nichts zu tun. Es kann aber auf z.B. 50 Stück festgesetzt werden. Mindestschlussgröße ist immer 1 und kann nicht kleiner sein.

(dann 114 [du hattest 112 geschrieben])

Oh, da hab ich mich vertan. Gut aufgepaßt :wink:

Was ist nun mit der Möglichkeit eines Verlustgeschäftes (3 BRe
wahrnehmen für 1 Aktie); geht das??? Und wer erhält dann den
Gewinn (Wert von 1/3 BR)?

Nein, das geht nicht!

Und noch mal so ganz generell: BRe sind ja dafür da, damit die
AltAktionäre die Möglichkeit haben ihre Anteile an dem
Unternehmen zu behalten. Wenn man jetzt vor so eine „krummen“
Kaperhöhung z.B. nur 5 Aktien hält, dann hat man ja gar keine
Chance seine prozentualen Anteile am Unternehmen gleich zu
halten, oder?

Das ist halt so, ja. Wobei es kaum einen Unterschied macht, ob ich statt 0,0001% nur noch 0,00002% habe. Und je größer der Anteil vorher war, umso weniger fallen Rundungsdifferenzen ins Gewicht. Außerdem ist nicht jeder Altaktionär bereit und/oder in der Lage, weiteres Geld in die AG zu investieren.

Gruß
Nils