Hallo,
in der Berufsschule besprechen wir gerade die ordentliche Kapitalerhöhung einer AG. In einer vom Lehrer gestellten Bsp.aufgabe liegt folgender Sachverhalt vor:
Bezugsverhältnis: 8 : 3 (für 8 Bezugsrechte gibts 3 junge Aktien)
Nun soll ein Aktionär, der 300 Bezugsrechte hat, soviele junge Aktien wie möglich erwerben, ohne allerdings zusätzliche Bezugsrechte zu kaufen.
Wenn er 111 Aktien kauft benötigt er dafür ja 111/3*8=296 Bezugsrechte.
Unser Lehrer sagt allerdings, er könne 112 Aktien beziehen und müsse dafür 112/3*8=298,66 Bezugsrechte wahrnehmen.
Meine Fragen: Kann man Bruchteile eines Bezugrechtes wahrnehmen? (bitte wenn möglich mit Gesetzesgrundlage)
Könnte der Aktionär 299 Bezugsrechte wahrnehmen und dafür 112 Aktien bekommen? (Verlustgeschäft; 1/3 Bezugsrecht verliert er ja dadurch)Wenn ja, wer erhält den Gewinn (Verlust und Gewinn muss sich ja ausgleichen)?
Im Grill /Perczyinski steht, das Bezugsrechte nicht variabel gehandelt werden (leider ohne Gesetzesangabe). Was sagt mir das?
Im Aktiengesetz hab ich schon gesucht, aber keine Antworten gefunden. (http://bundesrecht.juris.de/aktg/index.html)
Vielen Dank schon mal für eure Bemühungen.