Hallo,
Weiß jemand, in welchem Gesetz folgende Regelung beschrieben ist?
Der Kurs der alten Aktien wird nicht um den Bzugsrechtspreis reduziert und im Gegenzug der Einstandskurs der neuen Aktien nicht um den Bezugsrechtspreis erhöht.
Steuerlich ist dies aufgrund der Einführung der Abgeltungssteur nicht sehr toll. Die Altbestände sind eh steuerfrei, also wäre der Rückgang des Einstandskurses egal. Die neuen Aktien sind dagegen immer steuerpflichtig. Sodass eine Erhöhung des Einstandes durch den Bezugsrechtspreis interessant wäre.
Danke für eine Info!