Hallo,
wir haben gerade den Elterngeldbescheid für unsere am 29.8. geborene Tochter erhalten. Mein Frau war nach voriger Elternzeit seit September 2010 wieder berufstätig.
Nun ist das Elterngeld aus dem Zeitraum Juli 2010 bis Juni 2011 berechnet worden, also 12 Monate bis zum Monat des Mutterschutzbeginns (Juli 2011), was für uns das Elterngeld deutlich verringert, da 2 Monate miteinbezogen wurden ohne Einkünfte.
Ist die Berechnung so vorgegeben und korrekt oder angreifbar?
Hallo,
um diese Frage beantworten zu können fehlt eine wichtige Information. In welchem Zeitraum hat deine Frau für vorheriges Kind Elterngeld bezogen?
Der Zeitraum ist so erstmal richtig (es zählen die letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem Beginn des Mutterschutzes). Die Frage ist nur, wann ist das Kidn davor geboren, bis wann gab es Elterngeld. NUr damit könnte der Zeitraum verändert werden.
Hallo,
die Berechnung so ist korrekt. Ihr könnt nichts dagegen tun. Das ist so gesetzlich vorgeschrieben.
Gruß Bella
Hallo,
der Elterngeld davor lief bis Ende 2008.
Ich dachte aber, als Bemessungszeitraum werden die 12 Monate vor Geburt genommen?
Sonst soweit erstmal vielen Dank
Hallo,
um diese Frage beantworten zu können fehlt eine wichtige
Information. In welchem Zeitraum hat deine Frau für vorheriges
Kind Elterngeld bezogen?
Hallo,
der Elterngeld davor lief bis Ende 2008.
Ich dachte aber, als Bemessungszeitraum werden die 12 Monate vor Geburt genommen?
Sonst soweit erstmal vielen Dank
Der Zeitraum ist so erstmal richtig (es zählen die letzten 12
vollen Kalendermonate vor dem Beginn des Mutterschutzes). Die
Frage ist nur, wann ist das Kidn davor geboren, bis wann gab
es Elterngeld. NUr damit könnte der Zeitraum verändert werden.
Ja, eigentlich vor der Geburt, aber Monate in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, müssen ersetzt werden!
Hallo,
ja es stimmt, dass als Bemessungsgrundlage die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen werden. Da die Frage aber war, ob es trotz der Elternzeit davor korrekt ist, diesen Zeitraum zu verwenden musste ich nachfragen. Es gibt nämlich eine Ausnahme, wann nicht die 12 Monate vorher herangezogen werden und das ist dann der Fall, wenn in diesem Zeitraum Elterngeld (ohne Verlängerung) bezogen wurde. Da das hier nicht der Fall ist, ist der angewendete Bemessungszeitraum in dem Fall richtig.
Trotzdem Alles Gute.
Hallo Stefan,
zunächst mal ist die Berechnung schon korrekt. Entscheident ist, warum deine Frau im Juli + August 2010 nichts verdient hat, während der Elternzeit darf man ja trotzdem arbeiten. Wie lange war den überhaupt die erste Elternzeit und was hat deine Frau währenddessen bezogen?
Fakt ist, man bekommt nur für effektiv 1 Jahr Elterngeld, und zwar nur die ersten 12 bzw. 14 (Partnermonate) Lebensmonate des Kindes. Wer länger Elternzeit nimmt, hat zwar den Kündigungsschutz beim AG aber kein Einkommen. Deshalb darf man auch während der Elternzeit arbeiten. Wer jetzt nicht gleich anschließend ein zweites Kind bekommt, dann würde nämlich auch für das zweite Kind das ursprüngliche Elterngeld bezahlt werden, der hat Pech gehabt!
Es kommt jetzt auf den Verdienst deiner Frau in den angerechneten 10 Monaten an. dieser wird umgerechnet auf 12 Monate. Liegt dieser Betrag unter 1.000€, wird man höher eingestuft. Heißt im Klartext, man bekommt nicht nur 65% sondern mehr. Das wird allerdings prozentual ausgerechnet. So hat Sie wieder einen „kleinen“ Ausgleich für die „verlorenen“ 2 Monate.
Geb ich dir aber Recht. Das ist eigentlich verarsche!!!
Aber es geht nicht nur euch so, auch mir geht horend viel flöten, da ich vorher voll verdient habe und das zweite Kind sich einfach nicht gleich „produzieren“ ließ!
Trotzdem alles Gute
Gruß Lore