BF 17 mehrere Fragen

Also, ich habe die Fahrprüfung bestanden und im Moment nur meine Mutter als Begleitperson eingetragen.
Des Weiteren hat meine Mutter einen Bekanten, der öfter mal bei uns ist.

  1. Wen muss ich alles auf der Rückseite dieser roten Bescheinigung eintragen?

  2. Dürfte ich mit seinem Auto fahren, wenn meine Mutter mit im Auto ist?

Das wars eigentlich schon :wink:
Danke schon mal,
Gruß

RAVi

Hi Jeff Vader,
herlichen Glückwunsch erstmal!
Du darfst mehrere Personen eintragen, die halt die Bestimmungen ( Alter, nicht mehr als 3 Punkte etc) erfüllen. Also auch diesen Bekannten Deiner Mutter.
Du darfst jedes Fahrzeug fahren ( Deiner FS - Klasse) wenn eine eingetragene Begleitperson im Fahrzeug ist.
Allzeit gute Fahrt!
Gruß
fragmich46

Ah okay. Danke für die schnelle Antwort! Also wenn meine Mama mit dabei ist, darf ich das Auto von ihrem Freund auch fahren. Gut wies mit Versicherung ist, ist dann ne andre Sache, gell?
Und wie ist das jetzt muss ich dann jeden auch handschriftlich auf die Rückseite von diesem Roten Zettel, dieser Bescheinigung da, eintragen?
Gruß

Hi Jeff Vader,
wenn das Auto des Bekannten nur für Fahrer über 23 versichert ist, kann das ein richtig fettes Problem werden im Falle …!
Die Personen müssen vorher eingetragen sein im Falle einer Kontrolle.
Lass es langsam angehen, Du kannst noch Gummi genug geben.
Gruß
fragmich46

Okay danke!
Ja klar ich muss erst am Amt gewesen sein und die anmelden/eintragen whatever. Meine Frage ist nur, wenn ich das gemacht habe, muss ICH dann danach noch was mit diesem Roten Fahrerlaubniszettel / Übergangsführerschein machen? Weil hintendrauf steht:
„3. weitere amtlich benannte Personen“ was heißt das?
und wenn ich jmd neu anmelde, wer trägt dann auf der Vorderseite unter „2. Namentlich benannte Personen“ die weiteren Personen ein?

Hallo,

tut mir leid, aber mit diesem Fragen kenne ich mich nicht aus.

Hallo,

du kannst von der verwaltungsbehörde noch weitere begleiter eintragen lassen, die voraussetzungen sind 30 jahre und höchstens drei punkte.
fahren darfst du mit jedem auto, hauptsache deine mutter ist dabei.

lg malte

Hallo,

wenn nur deine Mutter als Begleitperson eingetragen ist, dann muss sie im Fahrzeug sein, wenn du fährst.

Das Fahrzeug ist dabei egal.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Hi Jeff Vader,
also im Gesetz ist die Anzahl von Begleitpersonen nicht begrenzt.
Du könntest also auch mehr Personen eintragen lassen.

Die Vorschriften sollten da in allen Bundesländern gleich sein. Also die Führerscheinstelle.

Bitte frag dort mal genau nach, damit ich Dir nix falsches erzähle.
Schönen Sonntag
fragmich46

Hallo Jeff !
Es darf nur die Person Dich begleiten , die in deinem Führerschein eingetragen ist. Wenn mehrere Personen darin stehen, dann dürfen diese dich auch begleiten. Ansonsten ist dass wie fahren ohne Schein.

Jedes Auto welches Du fährst, muss der VN.-seiner Versicherung vorher melden. Da das Unfallrisiko bei den 17-23- jährigen hoch ist, werden die VS.- auch andere Beiträge erheben. Tust Du es nicht , kann bei einem VU- sämtlicher VS.- schutz verloren gehen !!!
Also Vorsicht ist geboten !!

Weiterhin , Gute und auch Unfallfreie Fahrt !
siggi

hallo ravi,
das kann ich leider nicht beantworten. um sicher zu gehen, würde ich an deiner stelle beim verkehrsamt/führerscheinstelle nachfragen.