hab’ ein Problem mit Bewertungsgrundsätzen nach HGB.
Folgendes vorweg:
Grundsatz der Stichtagsbezogenheit (Stichtagsprinzip):
„Die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden hat sich nach den Verhältnissen am Abschluss-Stichtag zu richten. Dabei sind alle Sachverhalte, die am Bilanzstichtag (z.B. 31.12.03) objektiv bestanden, zu berücksichtigen, auch wenn sie nach diesem Zeitpunkt, jedoch noch vor dem Tag der Bilanzaufstellung (z. B. 28.02.04) bekannt werden (sog. wertaufhellende Tatsachen).“
Meine Frage:
Besteht zw. Bilanzstichtag (31.12.03) bis Tag der Bilanzaufstellung (28.02.04) wirklich so viel Zwischenraum? (Hier knapp 2 Monate)
D.h. also, wenn ich am 27.02.04 erfahre, dass die Fabrik eines Kunden, der mir noch Geld schuldet, z. B. am 28.12.03 abgebrandt ist u. dadurch zahlungsunfähig geworden ist, dann muss ich dies bei der Bilanzaufstellung noch berücksichtigen, dh. ist kann die bisherigen Dinge wegwerfen u. muss das Zeugs neu ausdrucken?
Zusätzlich müsste ich auch noch b. lfd. Geschäftsgang nach dem ich am 01.01.04 die Eröffnungsbilanz aufgestellt hatte u. die einzelnen Konten eröffnet habe, ebenfalls am 27.02.04 die Forderung abschreiben.
Lieg’ ich da mit meiner Annahme richtig???
Wäre für jeden Tipp sehr dankbar!!!
D.h. also, wenn ich am 27.02.04 erfahre, dass die Fabrik eines
Kunden, der mir noch Geld schuldet, z. B. am 28.12.03
abgebrandt ist u. dadurch zahlungsunfähig geworden ist, dann
muss ich dies bei der Bilanzaufstellung noch berücksichtigen,
dh. ist kann die bisherigen Dinge wegwerfen u. muss das Zeugs
neu ausdrucken?
ganz genau. Der Jahresabschluß soll doch dem Leser einen zutreffenden Einblick in die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft vermitteln. Das geht wohl kaum, wenn man relevante Ereignisse verschweigt, die kurz nach dem Stichtag eintreten.
Besteht zw. Bilanzstichtag (31.12.03) bis Tag der
Bilanzaufstellung (28.02.04) wirklich so viel Zwischenraum?
zwei Monate ist eher wenig.
Besonders heftig ists bei kleinen Unternehmen, die weder von Aktionären noch von Banken geplagt werden. Da wird der Abschluss halt irgendwann im Herbst zurechtgeklopft, wenn das Finanzamt anfragt. Egal, ob GmbH draufsteht oder nicht…
Kommt auch ein bissel drauf an, in welchem Zusammenhang das Unternehmen steht. Andere Länder sind da viel weniger gemütlich, eine Kollegin von mir musste ihr erstes Konso-Paket immer am vierten Januar fixfertig nach Paris schicken, und per ordre de mufti hatte das dann auch mit dem deutschen Jahresabschluss detailliert zusammen zu passen. Die Gute musste viel mit der Kristallkugel arbeiten, weil in der Bilanz haufenweise Verbindlichkeiten drin zu stehen hatten, die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht dokumentiert vorliegen können, und von z.B. bestätigten Salden braucht man innerhalb von drei Arbeitstagen im neuen Jahr auch nicht träumen wollen. Da wirkt sich dann der Zeitpunkt der Bilanzerstellung eher wertverdunkelnd aus…