Hallo zusammen,
bin auf noch ein Problem in Zhg. von Personalbuchungen bzw. abrechnungen gestoßen:
Fall: Ein Mitarbeiter bekommt einen Firmenpkw auch zur privaten Nutzung bereitgestellt.
Listenpreis incl. USt: 23.857
-> 1 % des auf 100 abgerundeten Bruttolistenpreises wird dem Gehalt als geldwerter Vorteil zugerechnet.
Abrechnung sieht wie folgt aus:
Bruttogehalt 2.500
- Sachbezug (PKW-Nutzung) + 238,00
= st- u. svpfl. Gehalt = 2.738,00
- Steuerabzüge 219,56
- SV-Abzüge 595,52
- Sachbezug (PKW-Nutzung) 238,00
= Auszahlung (Bank) 1.684,92
Frage:
Ist der AN dadurch nicht doppelt bestraft?
- Sein st- u. sv-pfl. Gehalt erhöht sich, dadurch höhere Besteuerung u. höhere SV-Abzüge
- der Sachbezug mindert voll seinen Auszahlungsbetrag
Geschätzter Nachteil: 50,- (durch höhere Besteuerung) + 238,00
Seh’ ich das so korrekt???
Die Buchung lautet wie folgt:
Gehälter
an Bank
an SV-Vorauszahlung
an Vbl ggü FA
an Andere so. betriebl. Erträge
an USt
Warum stellt die Verfügungstellung des Geschäftspkw an den Mitarbeiter sonstige betriebl. Erträge dar???
Wie lässt sich das begründen?
Wäre wirklich f. jede Antwort sehr dankbar…
Danke schon mal.
Schöne Grüße
Chris
Hallo Chris,
Frage:
Ist der AN dadurch nicht doppelt bestraft?
- Sein st- u. sv-pfl. Gehalt erhöht sich, dadurch höhere
Besteuerung u. höhere SV-Abzüge
- der Sachbezug mindert voll seinen Auszahlungsbetrag
Geschätzter Nachteil: 50,- (durch höhere Besteuerung) + 238,00
Wenn es für den AN nichts wert ist, Auto nebst Sprit usw. für umme zu bekommen, ist das tatsächlich eine Strafe. Ich persönlich würde es nicht für eine Strafe erachten, für so wenig Geld so oft ich will mit nem netten BMW ans Nordkap Angeln fahren zu können…
Konkret: Der Abzug des Sachbezugswertes vom Netto findet bloß statt, weil der AN nicht mehr in Geld bekommen braucht, was er bereits in natura in Gestalt der PKW-Nutzung hat.
Die Buchung lautet wie folgt:
Gehälter
an Bank
an SV-Vorauszahlung
an Vbl ggü FA
an Andere so. betriebl. Erträge
an USt
Nebenbei: Wann wollt Ihr auf Bruttolohnverbuchung umstellen? Bei Buchung von Gehältern und Co. „Aufwand an Bank“ wird die Abstimmerei zu einer Sklavenarbeit, die man bei Bruttolohnverbuchung fast für lau bekommt…
Warum stellt die Verfügungstellung des Geschäftspkw an den
Mitarbeiter sonstige betriebl. Erträge dar?
Sie ist - das ließe sich bei Bruttolohnverbuchung ohne weiteres sehen - ja auch Bestandteil der Lohnaufwendungen, dort allerdings „brutto“ einschließlich USt. Saldiert bleibt die USt als Aufwand am Arbeitgeber hängen, und genau dieses findet ja auch statt: Das Auto, den Sprit etc . zahlt er eh, aber die USt auf den geldwerten Vorteil trägt er zusätzlich, wenn er den PKW dem AN für Privatfahrten zur Verfügung stellt.
Es würde nicht gegen das Verrechnungsverbot verstoßen, wenn man bloß den USt-Betrag „Aufwand an USt“ buchen würde, aber dann wären die USt-Werte technisch nicht mehr verprobungsfähig, weil die Bemessungsgrundlage für die USt nicht in der FiBu ausgewiesen wäre.
Schöne Grüße
MM
Abrechnung sieht wie folgt aus:
Bruttogehalt 2.500
- Sachbezug (PKW-Nutzung) + 238,00
= st- u. svpfl. Gehalt = 2.738,00
- Steuerabzüge 219,56
- SV-Abzüge 595,52
- Sachbezug (PKW-Nutzung) 238,00
= Auszahlung (Bank) 1.684,92
Frage:
Ist der AN dadurch nicht doppelt bestraft?
- Sein st- u. sv-pfl. Gehalt erhöht sich, dadurch höhere
Besteuerung u. höhere SV-Abzüge
- der Sachbezug mindert voll seinen Auszahlungsbetrag
Geschätzter Nachteil: 50,- (durch höhere Besteuerung) + 238,00
Seh’ ich das so korrekt???
Es ist keine Bestrafung, denn statt dem Geldbezug erhält der AN eine Sachleistung in der Höhe von 238. Dies entspricht ebenso einer Vergütung wie der Geldbezug. Ob der AG dem AN Geld, ein Auto oder ein paar heiße Würstchen als Vergütung für seine Arbeitsleistung gibt, spielt für die Berechnung der SV und ESt keine Rolle. Jede Sachleistung hat einen Verkehrswert, der für die Berechnung der SV und ESt gerechnet wird.
Die Buchung lautet wie folgt:
Gehälter
an Bank
an SV-Vorauszahlung
an Vbl ggü FA
an Andere so. betriebl. Erträge
an USt
Warum stellt die Verfügungstellung des Geschäftspkw an den
Mitarbeiter sonstige betriebl. Erträge dar???
Das Auto gehört der Firma. Wenn der AN damit fährt, ist das so, als würde er das Auto von der Firma mieten. Der sonstige betriebliche Ertrag ist also für die Firma der Mieterlös für das zur Verfügung gestellte Auto.
Wie lässt sich das begründen?
Wäre wirklich f. jede Antwort sehr dankbar…
Danke schon mal.
Schöne Grüße
Chris