… die Befreiung neu beantragen?
Muss ich regelmäßig die Befreiung der BfA beantragen werden? Oder reicht es wenn einmal der Status anerkannt wurde?
N´abend,
ich gehe mal davon aus, dass es um die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung geht.
Die Befreiung hat solange ihre Gültigkeit, wie sich die tatsächlichen Verhältnisse, die bei Bescheiderlass vorlagen, nicht ändern.
Im übrigen bitte ich zu beachten, dass die Befreiung auch keine generelle Freistellung von der Rentenversicherung ist, sondern speziell auf die ausgeübte Tätigkeit bezogen, für die die Befreiung ausgesprochen wurde.
Ein Rechtsanwalt der befreit wurde, muss trotzdem Beiträge bezahlen, wenn er z. B. in der Pommesbude nebenbei arbeitet.
Greetz
S_E