Hallo,
ich bin Wissenschaftler im Status eines Angestellten an einer Universität.
Mit meinem Einkommen liege ich über der Beitragsbemessungsgrenze der BfA, zahle also den Höchstbetrag. Nebenbei arbeite ich hin und wieder als Trainer für die Industrie.
Nun kommt die BfA und verlangt von mir, dass ich mit meinen Einnahmen aus dieser freiberuflichen Tätigkeit, die ich immer schön versteuert habe (sowohl MWSt als auch ESt) nun auch noch der BfA (§6 Sozialbuch) unterliege. Weil ich als „Lehrer“ tätig sei und ein Lehrer sei jeder, der vor anderen den Mund auftut. Zu zahlen seien 20% der Einnahmen. Allerdings wolle man großzügig sein und nur für die letzten fünf Jahre das Geld fordern.
Meine Einnahmen wurde schnell geschätzt und die Forderung beläuft sich nun auf DM 52.000 DM.
Meinen Einwand, ich würde über der Bemessungsgrenze liegen, liess man nicht gelten, da diese sich ja auf eine ganz andere Tätigkeit beziehen würde.
Mein Frage: hat hier jemand mit der BfA ähnliche Erfahrungen gemacht und wie sollte man sich da am besten verhalten?
Heinz
Die Sache mit den Lehrern stimmt schon… ich meine es war irgendwo im SGB für Rente drin ( VIII §193?) Habe es leider gerade nicht hier. Musst einfach mal unter versicherungspflichtige Personen nachschauen.
Kann dir da leider nicht genauer helfen.
Zum Rest… normalerweise zahlt man nur bis zum Höchstbeitrag, da dein Zusatzjob aber auch versicherungspflichtig ist, weiß ich leider nicht, wie es sich dabei verhält.
Gruß
Marco
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi, die Bfa hat recht, die haben seit ein paar Jahren wieder diesen § herausgegraben um für u.a. deinen Personenkreis abzuzocken, z.B. selbst. Erzieher usw., da wir Zeiten haben, wo die BFA knapp an Kasse ist.
Aber ich meine, du könntest vorerst einen Aufschub der Zahlung beantragen, sprich am besten diesen Fall mal mit einem Fachanwalt für Sozialrecht durch, ich meine, es gibt einen komplizierten Weg , sich hier herauszuwinden über jahrelange Zahlungsaufschübe, meines Wissen laufen diesbezüglich schon ne Menge Klageverfahren vor den Sozialgerichten. Solch einen kompl. Fall kann echt nur ein Fachanwalt klären.
Tschüß
Hallo,
vielleicht kannst Du Deine Trainings ja anders deklarieren, als Unternehmensberatung, Psychotherapie/Coaching oder so? Ansonsten gründe halt einfach eine 1-Mann GmbH, über die Du künftig diese Sachen abrechnest. Ist aber mit viel Buchführung und so verbunden.
Gruß, foc
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]