mal angenommen, Person A bezieht Krankengeld und wird von der BfA in Reha geschickt, um die weitere Vorgehensweise und Entwicklung abzuschätzen.
Die Kinder von Person A werden für diese Zeitdauer vom Jugendamt in einer Pflegefamilie (Person B) untergebracht. Finanzierung erfolgt über das Jugendamt und die Krankenkasse von Person A (weil eines der Kinder unter 12 J. alt ist).
Person A stellt nun bei der BfA daneben auch einen Antrag auf Haushaltshilfe für das unter 12-jährige Kind, dieser wird genehmigt.
Nun bittet Person A Person B (also die Pflegefamilie), die Ableistung der von der BFA genehmigten Stunden als Haushaltshilfe zu unterschreiben, um die finanziellen Mittel der BfA zu erhalten. Ausdrücklich weist Person A darauf hin, dass im Antrag KEINE Frage nach anderweitiger Unterbringung und auch KEINE Frage nach finanziellen Leistungen anderer Stellen gestellt worden ist, deshalb sei sowohl eine Unterschrift von Person B als auch diese Vorgehensweise völlig legal und moralisch tragbar.
Person B ist sich darüber aber absolut nicht klar und befürchtet eher einen Mißbrauch von BfA-Geldern.
Was wäre in diesem Fall Person B zu raten? Ist diese Vorgehensweise tatsächlich in Ordnung?
das Vorgehen von Person A ist eindeutig nicht legal. Es kann zwar durchaus möglich sein, dass im besagten Fragebogen keine Frage zu weiteren beantragten Haushaltshilfen enthalten ist, dies bedeutet jedoch nicht, dass man die nicht Tatsache angeben muss.
Nach § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I hat der Empfänger von Sozialleistungen (dazu zählt auch die Haushaltshilfe) alle Tatsachen anzugeben, die für die Erbringung der Leistung erheblich sind.
Diese Pflicht wird nicht dadurch aufgehoben, dass die Frage im Fragebogen nicht vorhanden ist. Es gibt schließlich auch Papier und Stift. In jedem Fall besteht also die Pflicht, die BfA über die Vorleistung von Krankenkasse und Jugendamt zu informieren.
Wird das Geld trotzdem bezogen, gilt dies als Betrug. Im Übrigen habe ich mir gerade das Antragsformular auf Haushaltshilfe der Bundesknappschaft angesehen. Dort steht folgende Frage:
„Folgende Kinder werden während deiner Zeit der ambulaten/stationären Behandlung oder Kur außerhalb des Familienhaushalts versorgt…“
Person B sollte sich also nicht auf die Aussage von Person A einlassen. Wenn Person B die Nachweise unterschreibt, macht sie sich mit strafbar. Der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen ist kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug. Also besser die Finger davon lassen.