Hallo,
wer ist noch betroffen vom plötzlichen Sinneswandel der BFA? Ich muß jetzt trotz geringer Einnahmen BFA bezahlen, gibt es Möglichkeiten, die Zahlung doch aufzuheben?
Danke, Larah
Hallo,
keine Chance, jetzt wird allen ich-ag’lern in die Tasche gegriffen…
http://www.bfa.de/ger/ger_versicherung.2/ger_pflicht…
Hallo,
wer ist noch betroffen vom plötzlichen Sinneswandel der BFA?
Ich muß jetzt trotz geringer Einnahmen BFA bezahlen, gibt es
Möglichkeiten, die Zahlung doch aufzuheben?
Danke, Larah
hallo
hab auch erst post von der LVA bekommen.
hab da mal ne frage:
Als Existenzgründer ist grundsätzlich der so genannte halbe Regelbeitrag (zz. 235,46 Euro/Monat bzw. 197,93 Euro/Monat in den neuen Bundesländern) zu zahlen. Hierfür muss das Einkommen nicht nachgewiesen werden.
Auf Antrag können einkommensgerechte Pflichtbeiträge gezahlt werden. Für Existenzgründer, die im Jahr 2004 rentenversicherungspflichtig werden, ist Grundlage für die Berechnung des Monatsbeitrages das voraussichtliche jährliche Arbeitseinkommen. Als Nachweis gilt eine Bescheinigung des Steuerberaters oder des Finanzamtes.
Wie ist das mit den einkommensgerechten Pflichtbeiträgen? wie errechnet sich das?
schon mal dank den wissenden!!
hab grad noch hier das gefunden:
Gründer einer Ich-AG müssen ab 1. August 2004 unabhängig von ihrem Einkommen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen. Das ergibt sich aus dem gerade verabschiedeten Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz. Betroffen von dieser Änderung ist auch, wer bereits seit längerem eine Ich-AG betreibt und bisher von der Beitragspflicht ausgenommen war, weil sein Monatseinkommen bei maximal 400 Euro liegt. Der Rentenbeitrag beträgt ab 1. August unabhängig vom Einkommen mindestens 78 Euro im Monat.
hab natürlich gleich bei der lva angerufen und dort hieß es ich müße 78€ zahlen, in ihrem schreiben davon war natürlich keine Rede…
… eine der weiteren Schweinereien dieser unfähigen Kasperle-Bundesregierung…