Bfa lehnt mediz. Reha ab

Schwerbehinderte (GdB70) Frau (60 Jahre) bezieht Krankengeld seit 12 Monaten, stellt jetzt über die Krankenkasse einen Rehaantrag. Die BfA lehnt den Antrag ab, weil sie die Krankenkasse als zuständig ansieht.
Was tun?
Danke

Hallo @eshavau,

die Frage, was tun, ist so einfach nicht zu beantworten. Es können verschiedene Gründe zutreffen. Insbesondere sollte man wissen, weshalb Frau X von der „BfA“, richtig: DRV Bund, die Reha.maßnahme nicht erhalten hat:

z.B. Frau X hat vielleicht einen Antrag auf Altersrente gestellt
oder
die Erwerbsfähigkeit kann durch eine Reha.maßnahme durch den Rentenversicherungsträger nicht erhalten oder wiederhergestellt werden.

Gründe sollten doch dem Bescheid zu entnehmen sein!

Gruß von TrixiMaus

Oder mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen.
Aufgrund der Krankengeldzahlung hat die KK ein Interesse daran, dass Reha schnellstmöglich beginnt. Ob diese von der Rentenversicherung oder KK bezahlt wird, ist dann teilweise zweitrangig (kann ggf. auch nach der Reha geklärt werden).

Hier kommt evtl. das SGB IX ins Spiel, vor allem, wenn es um eine reine Zuständigkeitsfrage ginge.

Wenn die DRV die Zuständigkeit bei der Krankenkasse sieht, aus welchen Gründen auch immer, kann Sie den Rehaantrag nach § 14 SGB IX an die Krankenkasse weiterleiten. Diese MUSS dann über den Rehaantrag entscheiden - also bewilligen oder mit rechtsmittelfähigen Bescheid ablehnen. Wenn dann die Krankenkasse der Meinung ist, diese Weiterleitung sei unberechtigt, setzt sie sich im Erstattungsverfahren mit der DRV auseinander. Soweit dazu.

Der betroffene Antragsteller müßte einen entsprechenden Vermerk in seiner Mitteilung haben.

Es kann aber auch sein, daß es tatsächlich ein Ablehnungsbescheid ist. Dann steht dort sowas in der Art drin: Eine med. Reha ist nicht notwendig, weil eine Krankenbehandlung zu Lasten der Krankenversicherung ausreichend ist.

Das heißt dann nix anderes, daß es keine Reha gibt, weil die ambulanten Therapiemaßnahmen noch nicht ausgeschöpft sind.

Hallo,
ich sehe das auch so wie bereits von den anderen geschrieben - ohne die genaue Begründung zu kennen kann man nix eindeutiges sagen.
Was nicht ginge wäre in meinen Augen - Reha ja, aber über GKV !!
Gruß
Czauderna