BFA oder Krankenkasse? Zust. nach Schlaganfall

Hallo an alle!

Mein Vater ist zur Zeit in Reha nach einem Schlaganfall.
Die Auswirkungen sind im Vergleich zu vielen anderen Patienten relativ gering. (Geschmacksverlust, taube Finger und Fußzehen, etwas Schwierigkeiten mit der Sprache und das Schreiben geht ganz schlecht. Die Schrift ist nicht echt leserlich. Hinzu kommen Wutanfälle und depressive Elemente. Naja, er ist auch körperlich nicht sehr belastbar.)
Nun ist die Frage, ob und wo er irgendwelche Anträge stellen muss und wie das Ganze von statten geht. Vielleicht kann mir hier jemand meine Fragen beantworten oder Links einstellen, die WIRKLICH helfen und richtige Informationen bieten.
Er war 1,5 Wochen im Krankenhaus, dann ½ Woche zu Hause und anschließend in Reha.
Nach der Reha wäre er also 5,5 Wochen krank.

Nun die Fragen:

Wer übernimmt die Zahlung von Krankengeld? Die BFA, über die dir Reha läuft also Übergangsgeld, oder die Krankenkasse, da danach der Hausarzt wohl weiter krank schreibt?

Wer legt fest, ob er Behindertenprozente bekommt und was muss hierbei in die Wege geleitet werden?

Kann er teilweise in Rente gehen bzw. müsste er das? Könnte er halbtags arbeiten oder müsste er seinen Beruf ganz aufgeben? Ist das vom Arbeitgeber abhängig oder untersucht das der medizinische Dienst? (Er arbeitet bei der Bank am Schalter und Schreibtisch. Hat Arbeit, bei der er sich konzentrieren muss und reden + schreiben, was eben (noch) relativ unsicher ist, zumal in Stresssituationen.) Ganz in Rente gehen halten wir für eher schlecht aufgrund der psychischen Komponente „Ich bin jetzt krank u. nichts mehr wert…“ usw.

Was muss alles unternommen werden oder leitet das die Reha am Ende des Aufenthaltes alles in die Wege?

Kann es sein, dass die Reha verlängert wird, wenn keine Besserung stattfindet oder käme er in jedem Fall erst einmal nach Hause um dann weitere Arztbesuche / Therapien wahrzunehmen?

Sorry für so viele vielleicht simple oder dumme Fragen, aber mein Vater stellt in der Reha nicht echt Fragen dazu und ich konnte bisher niemanden sprechen, der zuständig wäre. Im Internet werde ich nicht echt fündig, bzw. weiß nicht echt viel mit den Informationen anzufangen.

Lieben Dank für eure Hilfe schon im Vorfeld.
Sally

Ich gehe davon aus, dass die Reha über die Rentenversicherung läuft, dann sollte diese solange Übergangsgeld zahlen. Die Rentenversicherung ist auch Ansprechpartner für fast alle anderen angesprochenen Fragen.

Wenn die Reha beendet ist, er aber weiter krankgeschrieben ist, ist wieder die Krankenkasse zuständig. (Ich nehme an, die Gehaltsfortzahlung ist schon durch.)

Um eine sog. MdE (landläufig Schwerbehinderung genannt) muss man sich selbst kümmern (beim Versorgungsamt), das ist aber hier erstmal zweitrangig.