hallo forum,
angenommen person a ist seit mitte 2004 selbstständig, erhält ich - ag bis zum 01.10.2005. danach fällt er raus, da die akt. steuererklärung nicht vorliegt.
frage 1: kann er nachträglich die ich - ag förderung wieder beantragen und die leistungen rückwirkend erhalten, sobald die akt. steuererklärung vorliegt?
frage 2: eigentlich muß person a keine beiträge zahlen, aber da er leistungen erhält muß er nach §5 abs. 2 sgb VI trotzdem zahlen. gibt es dort möglichkeiten ein schlupfloch zu finden?
bin gespannt auf eure antworten…
lg
das problemkind