Bfa problem, beiträge für existensgründer

hallo forum,
angenommen person a ist seit mitte 2004 selbstständig, erhält ich - ag bis zum 01.10.2005. danach fällt er raus, da die akt. steuererklärung nicht vorliegt.
frage 1: kann er nachträglich die ich - ag förderung wieder beantragen und die leistungen rückwirkend erhalten, sobald die akt. steuererklärung vorliegt?

frage 2: eigentlich muß person a keine beiträge zahlen, aber da er leistungen erhält muß er nach §5 abs. 2 sgb VI trotzdem zahlen. gibt es dort möglichkeiten ein schlupfloch zu finden?
bin gespannt auf eure antworten…
lg
das problemkind

frage 2: eigentlich muß person a keine beiträge zahlen, aber
da er leistungen erhält muß er nach §5 abs. 2 sgb VI trotzdem
zahlen. gibt es dort möglichkeiten ein schlupfloch zu finden?

Ja, einfach auf den Existenzgründerzuschuss verzichten! Ansonsten nein!

Viele Grüße
Florian

danke… kurz, schmerzlos und ohne beleidigung. so sieht ne antwort aus. leider viel zu selten in diesem forum.

lg das problemkind