BfA Punkte an Partner übertragen "ohne Grund"

Moin,
kann man auch BfA Punkte an einen Partner übertragen, ohne

  • vom Gericht bei Scheidung dazu verdonnert zu werden, so dass es von Amts- (bzw. Gerichts-) wegen zum Versorgungsausgleich kommt
  • ohne Kindererziehungszeiten „auszugleichen“
  • ohne besonderen Grund, einfach um den/die PartnerIn besser abzusichern, wenn man genug Ansprüche und/oder andere Alterseinkünfte zu erwarten hat?
    Ich will keine Diskussion heraufbeschwören, ob das „gut“ ist oder man ja nie weiß, ob die Beziehung irgendwann in die Brüche geht, der/die PartnerIn das überhaupt erlebt und so weiter, sondern die Möglichkeit erfahren, ob es außer den beiden weitere Möglichkeiten zur Übertragung von BfA Punkten gibt (einmal, ohne Rückfahrschein natürlich).
    Grüße

Wenn ich eine so spezielle Frage in Rentensachen hätte, würde ich sofort bei der Rentenversicherung direkt anfragen - am besten schriftlich.
Da gibt es dann auch keine Fragen und Diskussionen um richtig oder falsch.

Hallo,
hier ist alles über den „Versorgungsausgleich“ zu finden - https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Versicherungsrecht/23_versorgungsausgleich.pdf;jsessionid=47AF73E12E40533A23E22027F39A3188.delivery1-1-replication?__blob=publicationFile&v=5
vielleicht hilft das schon weiter - von freiwillig habe ich da nichts gelesen.
Gruss
Czauderna