Bfa Säumniszuschläge

Nachdem ich mich durch Fachberater und WWW habe überzeugen lassen, dass ich Beiträge wegen freiberuflicher Dozententätigkeit für über 5 Jahre rückwirkend zu zahlen habe, kommt nun der nächste Hammer auf mich zu.
Jetzt soll ich für die gasamte Zeit Säumniszuschäge zahlen. 1% für jeden Monat. Das sind mit Zinseszins bei steigendem Wert knapp 70% der eigentlichen Beiträge.
Da kann man sich doch gleich einen Strick kaufen, der ist billiger und bestimmt sein Geld wert.
Aber dann wird vermutlich die Familie zahlen müssen.

Bis vor kurzem war mein Wissensstand so, das ich nicht zu den Beitragspflichtigen gehöre, da ich bereits seit 1980 (nicht nur als Dozent) freiberuflich tätig bin. Es soll da mal eine Befreiungsmöglichkeit gegeben haben, die ich versäumt habe.

Nun gut, kennt sich jemand mit Säumniszuschlägen aus und welche Gründe es gibt, um nicht davon belastet zu werden?

Ich bin kein Sozialbetrüger! Nur ich bin seit 26 Jahren privat für Alter, Berufunfähigkeit und Krankheit abgesichert. Ich verstehe nicht, dass ich mich jetzt nochmal (zusätzlich) bei der bfa absichern muss und zudem Säumniszuschläge zahlen soll.

Servus Werner,

im Zusammenhang Sozialversicherung und Steuern gehört unmittelbar zum Begriff „Säumniszuschläge“ der Begriff „Erlass aus Billigkeit“.

Um einen entsprechenden Erlassantrag formulieren zu können, ist es nützlich, zunächst telefonischen Kontakt zu suchen, und aus dem Gespräch die Argumentation zu destillieren.

Mir scheint es einigermaßen bedeutend, daß es zum Zeitpunkt der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit das Instrument der Statusfeststellung noch nicht gab. Ferner kann es interessant sein, ob beim Auftraggeber in dem Zeitraum eine (wahrscheinlich warens mehrere) SV-Prüfungen stattgefunden hat/haben, und mit welchen Feststellungen. Wenn ein Prüfer die Konten „Fremdleistungen“ und dergleichen in der Hand gehabt hat, ohne sich zu räuspern, schaut das „Gesamtbild der Verhältnisse“ schon ein bissel anders aus.

Wenn sich am Telefon zeigen sollte, daß betreffend Erlass gar kein gutes Wetter zu machen ist, kann man immer noch die möglichen Rechtsmittel (da siehts eher mau aus) prüfen.

Schöne Grüße

MM