BfA Selbstständig

Hallo zusammen,

ich bin so ratlos und mit den Nerven am Ende. Ich habe mich 9/11 Selbstständig gemacht (Existenzgründung). Nun habe ich gehört, dass lehrende Berufe verpflichtet sind bei der BfA einzuzahlen. Ich arbeite halbtags und ein Teil ist lehrend, der andere psychologisch beratend und der andere eher in Energiearbeit. Läuft alles über mein Gewerbe.

  • Muss ich nur für die lehrende Tätigkeit zahlen? oder für alle Einnahmen?
  • ich habe 18 Jahre eingezahlt, kann ich es abwählen, oder nur Handwerker?
  • ich habe mich privat Lebens- und Rentenversichert. Reicht dies nicht aus?

Wenn ich zu der Krankenkasse auch noch BfA zahlen muss, kann ich ja gleich wieder zu machen.

Kann mir bitte jemand helfen. Dankeschön von der Ratlosen

Hallo Tina,
da kann ich Dir leider nicht weiter helfen, würde Dir nur raten, das örtliche Versicherungsamt aufzusuchen und Dich dort beraten zu lassen.
Gruß
chrissixyz

Hallo Tina,

in der Tat kann es sein, dass auch ein Selbständiger Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten hat. Hier hilft nur ein klärendes Gespräch direkt mit der Rentenversicherung Bund. Die private Vorsorge für das Alter reicht - wenn Sie richtig und in richtiger Höhe abgeschlossen wurde - grundsätzlich aus, jedoch ist dies kein Argument für das Aussetzen einer eventuell bestehenden Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung.

MfG
CKH

sorry da hab ich keine Ahnung von. Am besten lässt du dich da von einem Profi beraten…

LG von Viel Glück

Hallo ratlose Tina :smile:,
wahrscheinlich meinen Sie mit der BfA die heutige Deutsche Rentenversicherung (http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/). Diese bietet Ihnen ein kostenloses Servicetelefon mit entsprechender Beratung (Tel. 0800/100048070). Darüber hinaus gibt es in jeder größeren Stadt ehrenamtliche Rentenberater, die auch gerne zu Ihnen nachhause kommen und sie kompetent beraten. In der Regel sind dies erfahrene Verwaltungsfachleute, auf jeden Fall aber gut geschulte Leute, die Sie ohne finanzielle Interessen kompetent beraten. An die Kontaktdaten kommen Sie in der Regel über ihre Stadt- oder Kreisverwaltung.
Zum genauen „Tathergang“ kann ich mit der etwas dürftigen Information direkt nichts beitragen. Eine relativ einfache Lösung, falls Sie einzahlen müssen, dürfte es jedoch sein, wenn Sie die Einnahmen in verschiedenen Firmen trennen. So sollte z.B. eine gewerbliche Tätigkeit und eine freiberufliche Tätigkeit sowieso nicht gemischt werden. Hierzu würde ich Ihnen empfehlen sich mit einem kompetenten Steuerberater(in) zu unterhalten. Das ist mit Sicherheit für Sie gut investiertes Geld.
Die Deutsche Rentenversicherung zeigt auf ihrer Seite uach auf wer wie versichert ist (http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share…). Was Sie auf gar keinen Fall tun sollten ist eine „Versicherungspflicht auf Antrag“ vorzunehmen, da Sie dann ihr komplettes restliches Leben an die Rentenversicherung gefesselt sind.
Aus ihrer Beschreibung geht nicht hervor wie das Anstellungsverhältnis in ihrer Lehrtätigkeit ist und ob ihre Selbständigkeit freiberuflich oder gewerblich ist. Von daher ist eine dezidierte Antwort so nicht sinnvoll möglich. Im Zweifelsfall können Sie auch ein „Statusfeststellungsverfahren“ beantragen. Und keine Panik: Die Deutsche Rentenversicherung ist verpflichtet Sie zu ihren Gunsten neutral zu beraten.

Hallo Tina,
grundsätzlich werden u.a. auch lehrende Berufe gezwungen, in ein sog. Versorgungswerk einzuzahlen. Dazu hat die zust. Rentenvers. ein Feststellungsverfahren, wo ermittelt wird ob und wieviel Du da einzahlen mußt. Das kannst Du aber bei der Beratungsstelle der Rentenvers. abklären.
VG BW

Sovd Sozialverband.Anwalt,Arbeitsrecht.Gruß draku11

Sieht so aus, als ob Du umfangreichere Beratung brauchst, hierzu würde ich ein persönliches Gespräch beim Finanzberater deines Vertrauens empfehlen.
Die Zuschüsse als Existenzgründerderin hast du ja hoffentlich schon beantragt.

Hallo Tina,
ich wollte eine Antwort ablehnen, weil ich von dieser Materie wenig Ahnung habe. Was ich weiß, ist, das BfA die gesetzliche Rentenversicherung ist. Wenn du dich privat R-versichert hast, kannst du den Mindestsatz zahlen. Wenn deine Existenz dabei auf dem Spiel steht, ist für mich die Frage, lohnt das Ganze (der Job)überhaupt.
Ich denke, das du das so nebenbei machen wolltest, und um gesetzestreu zu bleiben, hast du das Gewerbe angemeldet. Damit hast du etwas ins Rollen gebracht. Alle, die von dir Geld WOLLEN, melden sich. Das kenne ich,… hatte ähnliches vor. Da kommt sogar die Müllabfuhr und will ein paar Gewerbe-Müll-Kontainer hinstellen. Die IHK meldet sich auch noch.
Versuche alles, was möglich ist, abzublocken.Wegen der BFA Befreiung findest du in Google mit den Eingaben:„BfA Befreiung“ sehr viele Antworten.
Viel Erfolg.
Noch ein Link: http://www.foerderland.de/323.0.html
Hauptteil, weiter unten.

Gruß Wolfgang

Ich danke euch allen für die Hilfe und die Ratschläge!

Liebe Tina,

hier wäre eher ein Steuerberater als ein Versicherungsspezi der richtige Ansprechpartner. Kann da leider nicht helfen.

sorry, kann ich nicht weiterhelfen

hallo tina,

sorry, beim sozialversicherungsrecht bin ich nicht up to date. maxxler71

Sorry aber das is super komplex um dies hier zu erörtern.
Nach § 2 SGB VI sind lehrer etc. versicherungspflichtig, ggfs. im internet noch genauer nachlesen: http://rvliteratur.drv-bund.de/index.htm
oder eine Beratungsstelle aufsuchen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/…

Gruß