Ich hoffe, hier bin ich richtig:
Ich habe nach einem Jahr, einer Ablehnung, meinem Widerspruch, dann einem Besuch beim unabhängigen Gutachter einen Bewilligungsbescheid der Bfa erhalten für 6 Wochen Kuraufenthalt in einer psychosomatischen Abteilung. Meine beiden Wünsche bzgl der Klinik wurden nicht berücksichtigt, die zugewiesene Klinik und deren Konzept gefallen mir nicht, der Ort ist zu nah beim Heimatort. Was kann ich tun, welche Rechte habe ich und wie kann ich dem widersprechen. Was passiert, wenn ich die Kur ausschlage? Mindere ich damit meine Chancen für eine spätere Antragstellung. Wer weiß zumindest, wen man dazu fragen könnte.
Danke für Eure Hinweise
Hi, du bist gesetzlich verpflichtet, an deinem Gesundungsprozoeß mitzuwirken, da. h. es ist ratsam, die Reha Maßnahme anzutreten, hinzufahren, und durchzustehen, wie das dann dort ausgeht, ist ne andere Sache, wenn du dort vor Ort an allem rumnörgelst, schicken sie dich von dort evtl. wieder nach Haus. Aber immer und vor jedem Arzt beteuern, daß du gesund werden willst, wie du es machen sollst und was du danach machen sollst usw… wenn du dann nach Hause geschickt wirst, ist es nicht deine Schuld.
Wenn du jetzt wieder absagst, geht auch, bloß nach dem Widerspruch deinerseits, daß du die Kur bekommen wolltest, und dann hast du sie ja auch bekommen, ist es fraglich, ob sie dir nicht doch bei späteren Anträgen Schwierigkeiten bereiten. Aber es gibt dann noch die Möglichkeit, wenn die Bfa ablehnt, die ganze Reha Maßn. über die Krankenkasse zu beantragen.
Tschüß
Hallo
korrekt was der Aaron da schreibt - Reha-Massnahme bitte
unbedingt annehmen - wenn die von Dir gewünschte Klinik
ein BfA-Vertragshaus ist kannst Du durchaus versuchen
dort unterzukommen - beantrage es einfach. Wird das Haus
allerdings nicht durch die BfA belegt hast du schlechte Karten.
Wenn die Bfa eine Massnahme ablehnt dann ist die Kasse nur
dann zuständig wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
bei der Rentenversicherung nicht erfüllt sind.
Bei Ablehnung aus medizinischen Gründen wirst Du auch bei der
Krankenkasse wahrscheinlich Pech haben.
Gruss
Günter
Hallo,
habe soeben irrtümlich Aaron geantwortet - bitte sieh dort nach,
also unten.
Gruss
Günter
Danke für Eure Infos,
wisst Ihr, ob es eine neutrale Beratungsstelle gibt, die sich mit dem gesamten Prozedere auskennt. Ich habe den Eindruck, mein Arzt ist da nicht so bewandert, was meine Rechte und Möglichkeiten angeht.
Hallo
also ich kenne da nur eine, die kompetent helfen kann, das
ist Deine Krankenkasse
gruss
Günter Czauderna
Lieber Günter,
bei der für Kuren zuständigen Dame meiner Kasse bin ich soeben erfolgreich eiskalt abgeblitzt. Wir haben da keinen Einfluß, das ist gesetzlich geregelt und andere Kassen sowie deren Mitarbeiter auch nicht. Und außerdem sind wir ja in diesem Fall auch nicht zuständig. Rufen Sie den Sachbearbeiter der Bfa an, der hilft ihnen weiter. Was ich sinnvollerweise wohl erst zuletzt tun werde, wenn ich genügend Info habe.
Hallo,
da kann ich nur sagen - schlechter, ganz schlechter
Service von Deiner Kasse, egal wie sie heisst.
Gruss
Günter
Hi, angel, der günter verniedlicht die Sache, du hast deinen Erfahrung nun mit dem Abblitzen gemacht, warte ab, laß dich weiterhin krank schreiben , das macht der Arzt bestimmt, und es ist letzendlich auch ne Sache des Jammerns beim Arzt wie schlecht es dir geht usw. Ansonsten würde ich die Ratschläge hier soweit beachten. In der Sozialversichg. geht es knallhart zu.Die Ärzte verzweifeln hierüber auch teilweise.
Tschüß