BFH, Az. II R 4/09

Hallo Experten.

Ich habe im letzten Focus Money folgenden Artikel gelesen:

BFH, Az. II R 4/09. Wer eine Immobilie zur
Selbstnutzung erwirbt oder erworben hat
und keine Eigenheimzulage erhält, sollte
gegen den Grunderwerbsteuerbescheid
Einspruch einlegen. Der Bundesfinanzhof
prüft, ob die Steuer in diesen Fällen verfassungsgemäß
ist.

Wir haben im Jahr 2007 bereits unsere Immobilie erworben und keine Eigenheimzulage mehr erhalten. Macht es überhaupt noch Sinn nach dieser langen Zeit Einspruch einzulegen - der Steuerbescheid ist ja inzwischen längst wirksam geworden. Von dem Verfahren haben wir aber eben erst jetzt erfahren.

Vielen Dank schon mal an den potenziellen Antworter.

Hallo,

leider wirken solche Urteile nicht in die Vergangenheit zurück. Der Bestandsschutz der Rechtssicherheit gilt für beide Seiten - sonst könnte ja auch das Finanzamt alte Fälle wieder aufrollen…
Ist der Bescheid bestandskräftig und kommt keine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ gem. § 110 AO in Betracht (Verhinderung wegen Krankheit, verspäteter Bescheidzustellung etc.), so ist ein Einspruch erfolglos.

Aber ich halte das Verfahren sowieso für recht aussichtslos; allenfalls dürfte in solchen Fällen das Bundesverfassungsgericht künftig Auflagen für die Zukunft an die Finanzämter erlassen…

Gruß,
Carsten

Hallo Carsten,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte mir das schon gedacht, aber wie das immer so ist im Leben „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ und bei dem evtl. erstattungsfähigen Betrag lohnt sich eine Anfrage allemal denke ich.

Viele Grüße

André