gib es die möglichkeit bei der berufsgenossenschaft einen anonymen hinweis zu hinterlassen
da bei mir in der firma arbeitssicherheit ein fremdwort ist z.b blanke starkstromkabel,defekte sicherheissensoren,poröse hochdruckschlauche
würde mich sehr freuen wenn man mir da weiterhelfen könnte
mfg
Da die BG´n heutzutage kaum noch über Sanktionsrechte wie Bußgelder etc. in Sachangelegenheiten verfügen, würde ich Ihnen raten das zuständige Gewerbeaufsichstsamt bzw. in NRW das zuständige staatliche Amt für Arbeitsschutz zu informieren. Diese gehen auch anonymen Informationen nach.
MfG
Dietmar Richter
einen hinweis an das zuständige gewerbeaufsichtsamt reicht. normalerweise kommen die bg’s auch unaufgefordert in betriebe.
der arbeitgeber hat erhebliche probleme, wenn es durch missachtung der sicherheitsvorschriften zu einem personenschaden kommt.
viele gruesse
& viel erfolg in der sacha.
r h