Bg anzeige ?wie soll ich mich verhalten nach

Hallo, suche Antworten auf folgende Frage:
Ich bin seit April arbeitsunfähig aufgrund einer hochgradigen allergischen Reaktion auf benutzte Arbeitsstoffe. Durch den Arbeitgeber wurde gekündigt.
Berufsgenossenschaft und Krankenkasse sind in ihrer Zusammenarbeit sehr langsam, und warten ab, das der Termin der beginnenden Arbeitslosigkeit fällig wird.
Wie soll ich mich nun verhalten ?
Soll ich mich weiter AU schreiben lassen, ein Einsatz in meiner Firma ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ?
Danke schon im Voraus für hilfreiche Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Th.

Der wichtigste Ansprechpartner ist die Berufsgenossenschaft.
Die Arbeitsunfähigkeit muss nicht unbedingt weiter bestätigt werden, wenn die allergischen Reaktionen bei anderen Aktivitäten ausbleiben.
Das gesundheitliche Problem endet ja nicht mit der Anmeldung zu Arbeitslosigkeit, die ich in jedem Falle empfehle.
Weitere Informationen kann vielleicht die bundesarbeitsgemeinschaft für rehabiliation geben www.bar-frankfurt.de ;
LINK: http://www.bar-frankfurt.de/Empfehlungen.bar?ActiveI…

viele gruesse & eine schnelle genesung

rene

Da git es ja einigen Klärungsbedarf. Bei einer Kontamination mit Gefahrstoffen muss bei Ihrer Firma eine Gefahrstoffanalyse vorliegen. Wenn Ihre Allergie eindeutig vom D Arzt ( = Durchgangsarzt, der erste Arzt, den sie wegen der Allergie aufgesucht haben und berechtigt war eine Meldung an die zuständige BG zu richten ) diagnostiziert worden ist, dann müssen ja auch entsprechende Papiere vorliegen. Wenn in ihrer Firma Gefahrstoffe verwendet werden, muss eine Gefahrstoffanalyse dokumentiert vorliegen. Gegen die Kündigung müssen Sie umgehend eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, das kostet nichts. Damit halten Sie erst einmal die Rechtsgültigkeit der Kündigung auf. Das Gericht wird im Zweifelsfall die Stellungnahme der zuständigen BG einfordern. Sollten Sie bereits die Kündigung unterschrieben haben, sollten Sie genau prüfen, ob sie nur den Erhalt quittiert haben, das wäre juristisch nicht weiter gefährlich. Sollten Sie die Kündigung aber per Unterschrift akzeptiert haben,
müssen Sie sofort schriftlich einen Widerspruch einlegen und trotzdem zum Arbeitsgericht gehen. Für weitere Ratschläge benötige ich konkretere Angaben, also Firma, Arbeitsplatz, Gefahrstoff. Dann sehen wir weiter.

Grüße

Dietmar Rihter