Hallo mal folgendes: Jemand hatte einen Arbeitsunfall. War 5 Wochen Arbeitsunfähig geschrieben. Arbeitet als Kraftfahrer udn hatte Knieverletzung. Der BG-Arzt meint , noch nicht vollständig gesund aber durchaus wieder Arbeitsfähig, allerdings nicht 100%.
Der AG meint, das würde nicht reichen, der AG hat Angst das mach einem tag oder auch mehreren Tagen die Person erneut ausfällt.
Was soll die person machen?? Sie ist selbst der meinung, das Arbeiten noch nicht möglich ist, da das Knie nicht richtig belastet werden kann. Und das muss es aber nun mal. Ladungssicherung, be und entladen mit hubwagen. Auf dem Lkw bzw der Ladung rumklettern zwecks ladungssicherung.
was kann man der person raten? wie soll sie sich verhalten?
MFG
Hallo,
Hallo mal folgendes: Jemand hatte einen Arbeitsunfall. War 5
Wochen Arbeitsunfähig geschrieben. Arbeitet als Kraftfahrer
udn hatte Knieverletzung. Der BG-Arzt meint , noch nicht
vollständig gesund aber durchaus wieder Arbeitsfähig,
allerdings nicht 100%.
Da wäre von Interesse zu wissen, welche Einschränkungen die BG aufgeführt hat.
Der AG meint, das würde nicht reichen, der AG hat Angst das
mach einem tag oder auch mehreren Tagen die Person erneut
ausfällt.
Das muss der AG aber belegen (lassen). Vermutungen reichen hier nicht (s.u.).
Was soll die person machen??
Sie soll im Rahmen ihrer (lt. BG) eingeschränkten Restleistungsfähigkeit dem AG die Arbeitskraft anbieten. Ist der AG der Meinung, daß noch keine Arbeitsfähigkeit für die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung besteht, muß der AG eine betriebsärztliche bzw. arbeitsmedizinische Untersuchung (auf AG-Kosten) veranlassen.
Sie ist selbst der meinung, das
Arbeiten noch nicht möglich ist, da das Knie nicht richtig
belastet werden kann. Und das muss es aber nun mal.
Ladungssicherung, be und entladen mit hubwagen. Auf dem Lkw
bzw der Ladung rumklettern zwecks ladungssicherung.
was kann man der person raten? wie soll sie sich verhalten?
MFG
&Tschüß
Hallo,
entweder oder - entweder man ist arbeitsfähig, dann muss man auch wieder die Leistung bringen wie vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, oder man ist eben arbeitsunfähig - es gibt auch kein bischen schwanger.
In diesem Fall wäre eine Wiedereingliederungsmassnahme (stufenweise) wahrscheinlich die beste Lösung gewesen - hier hätte man stufenweise die vollschichtigte Arbeitsfähig wiederherstellen können und und während dieser Massnahme wäre der Arbeitnehmer trotzdem Arbeitsunfähig im Sinne des Gesetzes gewesen - Kostenträge wäre dann die BG. und ggf. auch der Arvbeitgeber gewesen.
Gruss
Czauderna