BG Bau Beiträge bezahlen bei Nebengewerbe?

Hallo !
War ca. vor einen Jahr selbsständig als Nebengewerbe im Reinigungsservice.Jetzt velangt die BG-Bau Beiträge in Höhe von 120 EUR obwohl Ihnen
mehrmals geantwortet wurde, das unter 400 EUR verdient wurden.Muß man trotzdem diesen Beitrag bezahlen,es wird schon mit dem Hauptzollamt Erfurt gedroht.

MfG Anja

Hallo,
die 400-Euro-Grenze gilt nicht für die Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft. Dort sind alle Arbeitnehmer versichert (Berufsgenossenschaft abhängig von der Branche).
Für Selbständige ist entscheidend, was in der jeweiligen Satzung für den betreffenden Zeitraum steht:
http://www.bgbau.de/d/pages/wir/satzung/
Gruß
RHW

das kann man auch auf der seite der bau-bg selbst nachlesen und wurde mit dem aufnahmeunterlagen, die
das unternehmen erhalten hat, nochmals mitgeteilt:
http://www.bgbau.de/d/pages/versicherte1/arbeitn/ind…

Bitte einmal überprüfen, ob das dem Bescheid zugrundeliegende Bruttoentgelt stimmt ( Gesamtsumme des Bruttoentgeltes aller Beschäftigten des Unternehmens ), wenn man bisher hierzu keine Angaben gemacht hat, könnte es sich auch um eine Schätzung der BG handeln.

Es besteht jedoch auch bei Widerspruch zunächst eine Zahlungsverpflichtung.