Hallo Wer-weiss-was-Experten,
der eine oder andere wird sich nach dem Lesen an den Kopf langen („wie kann man nur so blöd sein“), aber seid beruhigt, ich könnte mir selbst dermaßen in den A… beissen.
Vorwegschicken muss ich, dass ich ein völlig gutgläubiger Mensch bin und mit Frau und jetzt dann bald 3 kleinen Kindern, einem Fulltime-Job und nebenher noch Hausbau, davon seeehhhr viel in Eigenleistung, auch nicht immer die Zeit hatte, mich detailliert im Vorfeld zu informieren.
Kurz gesagt, mir war nicht bekannt, welche Auswirkungen die Benennung der nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten bei der BG-Bau für Folgen hatte.
Jetzt weiß ich es, denn die Tage kamen an meine Frau und mich mehrere Beitragsbescheide für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten der BG-BAU ins Haus geflattert. Und zwar insgesamt in einer Höhe, die uns finanziell vermutlich das Genick brechen wird.
Ich war einfach nur ehrlich und naiv, und hatte die Stunden der Bauhelfer (vorwiegend Vater und Schwiegervater) einigermaßen wahrheitsgemäß angegeben.
Jetzt die Fragen: Inwieweit und nach welcher Rechtsvorschrift ist die BG-Bau berechtigt, ihre Beiträge für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten einzufordern?
Nach welcher Rechtsvorschrift dürfen von beiden Ehepartnern (wir sind beide als Bauherr eingetragen)die Beiträge eingefordert werden? Meine Frau und ich haben im Endeffekt jeden Bescheid doppelt erhalten.
Hat ein Widerspruch gegen die Bescheide Aussicht auf Erfolg und wenn ja, wie müsste man diesen begründen.
Vielen Dank für Eure Antworten, ich würde ja selber über meine Blödheit lachen, wenns nicht so ernst wär…
Grüße, Steffen
P.S.: Wie hieß ein Buch von Herrn U. Wickert nochmal?