BG Bau

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an eine Person X hat bei seinem Hausbau einige Gewerke selbst erledigt und die BG Bau meldet sich zu einer Überprüfung nach Abschluss einer Baumassnahme an. Dabei sollen Bauplan, Firmenrechnungen und Bescheide über Wohnraumförderung eingesehen werden.
Hat die BG Bau das Recht diese Unterlagen einzusehen? Was meint Ihr dazu?
Über vielen Diskussionsbeiträge würde ich mich sehr freuen.

Danke + Gruß
Alexander

Hi
die BG Bau hat das Recht und die Rechtsgrundlagen müssten auf dem Schreiben angegeben sein.
Grund: gesetzl. Unfallversicherung für „Helfer“ aus der Nachbarschaft und Freunde und so.
Und um evtl. Schwarzarbeiter aufzufinden.

Gruß
HaWeThie

Hallo!

Grund: gesetzl. Unfallversicherung für „Helfer“ aus der
Nachbarschaft und Freunde und so.

Dabei können sich nennenswerte Beträge zusammenläppern. Irgendwas um 2 Euro pro Stunde und Helfer ist die grobe Hausnummer. Bei nennenswerter Eigenleistung sind 1.000 Stunden schnell beieinander. Wer alles eigenhändig gemacht hat, braucht keine Forderungen der Bau BG zu fürchten.

Gruß
Wolfgang