Laut BG ETEM Satzung vom 28. Dezember 2009:
§46
Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit.
Ich habe diesen Antrag gestellt, jetzt wurde mir gesagt, dass der erste Monat in jedem Fall beitragspflichtig ist, ob man befreit wird oder nicht.
Stimmt diese Aussage? Falls ja, wo kann ich dies nachlesen?