BG ETEM Beitrag trotz Befreiungsantrag?

Laut BG ETEM Satzung vom 28. Dezember 2009:

§46

Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit.

Ich habe diesen Antrag gestellt, jetzt wurde mir gesagt, dass der erste Monat in jedem Fall beitragspflichtig ist, ob man befreit wird oder nicht.
Stimmt diese Aussage? Falls ja, wo kann ich dies nachlesen?

Diese Vorschrift ist mir nicht bekannt. Fragen sie doch ihre BG nach der Rechtsgrundlage für diese nicht nachvollziehbare Satzungsauslegung.

Dietmar Richter

Die Aussage, erster Monat ist immer beitragspflichtig, lese ich zum ersten Mal.

Wie hoch wäre der Beitrag? Was spricht gegen die gesetzliche Unfallversicherung?

Einen besseren Versicherungsschutz mit unbegrenzter Deckung, Absicherung der Berufskrankheiten, Arbeitsplatzunterstützung, Wohnumfeldanpassungen, Rentenzahlungen, Hinterbliebenenversorgung etc. können Sie mit Privatversicherungen in keinem Fall erreichen.
Meine Empfehlung:
unbedingt den Versicherungsschutz aufrecht erhalten. es sind betriebsausgaben!
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Viele Gruesse & viel Erfolg in der Arbeit.

Hallo,
mit diesem Thema bin ich eigentlich der falsche Ansprechpartner.
Die BGs haben eine zentrale Info-Hotline
0800 60 50 40 4 (kostenlos)

Dort erfährt man sicher wo die Informationen genau stehen. BG-Recht ist schwierig. Gerade bei Selbstständigen ist man nicht immer Versicherungspflichtig. Ich z.B. muss mich gar nicht dort versichern. Das hängt sehr von der Branche und der Tätigkeit ab. Und natürlich, ob man Angestellte hat oder nicht.

Ich würde einfach mal „neutral“ dort anrufen und mich beraten lassen. So als wäre die Firmengründung noch in Planung.