Hallo!
Ich dachte, dass ich nicht richtig lese, als das Sachverständigengutachten vor mir lag.
Zum Thema:
-Unfallereignis 1999
-Wegeunfall mit Verzögerung (1 Jahr später) als Arbeitsunfall anerkannt
-Verrenkungsbruch der Hüfte mit Zersplitterung des Pfannendaches
-habe seit dem bis heute in drei verschiedene Städte gelebt
-klage seit dem über Kraftaussetzer im rechten Bein (sogenannter Ausweichschmerz) und dadurch kommt es öfter zu Stürzen
-Beinverkürzung Skoliose von 2cm
-erhebliche Ohrgeräusche / Tinitus
-2005 Bandscheibenvorfall mit künstlicher Versorgung in der HWS 5/6
-seit dem Kopfschmerzen, mehr Ohrgeräusche, Bewegungseinschränkungen im Hals, Taubheitsgefühl im rechter Hand etc.
-2011 Bandscheibdenvorfall LWS ohne künstliche Versorgung
-seit 2012 in psychologischer Mitbehandlung
-seit 2015 in Schmerztherapie und auf Tillidin (150 früh - 150mittags - 150abends), Ortodon, Psychoparmaka, Novalminsulfon eingestellt
-seit mehr als ein Jahr (2016) erhebliche Magenprobleme mit Durchfällen und Übelkeit (Magenspiegelung und Coloskopie) mit Verdacht auf Reizmagen durch Medikamenteneinnahme
-kurzum „mir gehts echt mies“
Auftrag eines „fachchirurgisches und epidemiologisch-wissenschaftliches Sachverständigengutachten“ durch die BG
Text im Sachverständigengutachten aus 10/2017:
„Die Akte umfasst zahlreiche Konsultationen bei Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachdisziplinen (…Auflistung der Ärzte…), welche entweder Gefälligkeitsdiagnosen wie „reflektorische Lumbalgie“ (…Benennung Arztname…) stellten oder aber wie …Bennenung Arztname mit Fachrichtung… einen Zusammenhang zwischen dem Unfall aus 1999 und später beklagten Bandscheibenvorfällen der HWS oder einem Tinitus ausschlossen. In der Gesamtschau tendierte der Kläger bereits früh zu einem sogeannten „Ärztetourismus“ und bot Anzeichen einer Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens, wie sie ab 2006 vermutet und ab 2007 auch fachärztlich diagnostiziert wurde.“
Mal abgesehen davon, dass ich dachte ich lese nicht richtig - stelle ich mir nun die folgenden Fragen:
- Das Sachverständigengutachten ist für das Sozialgericht wegen meiner eingereichten Klage auf Klärung des unfallbedingten Zusammenhangs verschiedener beklagter Diagnosen. Ist diese Aussage und Diffamierung seiner Ärztekollegen ein Problem für mich (verfahrenstechnisch vor dem Sozialgericht)?
- Haben solche Vermutungen/Behauptungen überhaupt etwas in einem Gutachten zu suchen?
- Wie kann ich mich vor solchen Behauptungen schützen / kann man das Gutachten wegen scheinbarer Befangenheit anfechten oder oder oder?
Ich freue mich von Euch zu lesen. Vielleicht könnt Ihr ja ähnliches berichten und mir etwas helfen.
Bin verzweifelt.
Liebe Grüße
Al